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   LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09   

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https://dejure.org/2010,12250
LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.06.2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 6 O 345/09 (https://dejure.org/2010,12250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Nachbarhaus-Abriss: Entschädigung bei Bodenfeuchtigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss! (IMR 2011, 33)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Diese Anspruchsgrundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Fälle entwickelt, in denen von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück Einwirkungen ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, wobei der betroffene Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen im Vorwege gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung des Eigentums übersteigen (vgl. BGH NJW 1999, 2896; OLG Koblenz 2000, 304 - 306).
  • OLG Köln, 14.01.1987 - 2 U 69/86

    Hauseigentümer; Haftung; Nachbarhaus; Abriß; Giebelwand; Revision

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Dieser Bewertung hat sich das OLG Köln in dem Urteil vom 14. Januar 1987, NJW-RR 1987, 529 - 530 ausdrücklich nicht angeschlossen.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Die Rechtsprechung folgert daraus, dass die Gewährung einer Entschädigung auf dieser Grundlage stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Antragstellers an einem Grundstück voraussetzt (BGH NJW 2008, 992, 993; BGH NJW 2009, 3787).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09

    Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Letztlich sieht sich das erkennende Gericht bezüglich der oben mitgeteilten Gründe für die Verneinung einer Ausgleichspflicht für den Streitfall bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2010, Az.: V ZR 171/09.
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Die Rechtsprechung folgert daraus, dass die Gewährung einer Entschädigung auf dieser Grundlage stets eine Störung des Eigentums oder Besitzes des Antragstellers an einem Grundstück voraussetzt (BGH NJW 2008, 992, 993; BGH NJW 2009, 3787).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 178/80
    Auszug aus LG Itzehoe, 09.06.2010 - 6 O 345/09
    Soweit für das Gericht ersichtlich, hat lediglich das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 08. Juli 1981, MDR 1982, 848 den Standpunkt vertreten, dass jeder Abbruch eines Gebäudes in einer geschlossen Häuserzeile dazu führt, dass der sein Haus abreißende Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes, insbesondere gegen Feuchtigkeitseinwirkungen, zu treffen.
  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Dies gilt auch und gerade im Hinblick darauf, dass seinerzeit unklar war, wann ein Neubau errichtet werden würde, dies sowohl für die Abplanung als auch für Schutzmaßnahmen im Fundamentbereich (Bautenschutzmatten, Abdichtung; vgl. hierzu auch BGH BauR 2010, 1115; OLG Köln NJW-RR 1987, 529; LG Itzehoe BauR 2010, 1813).
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