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   LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13   

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https://dejure.org/2014,39513
LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13 (https://dejure.org/2014,39513)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 15.04.2014 - 11 S 32/13 (https://dejure.org/2014,39513)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 15. April 2014 - 11 S 32/13 (https://dejure.org/2014,39513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Änderung des Kostenverteilungsschlüssels im Beschluss über Einzelabrechnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigung der Jahresabrechnung gilt nicht zugleich für den Verteilungsschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückwirkende Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
    Denn für einen Anspruch eines einzelnen Eigentümers, die übrigen Eigentümer gem. § 21 Abs. 4 WEG zur Zustimmung zu einer bestimmten Maßnahme zu verurteilen, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn eine Vorbefassung erfolgt ist (BGH, Urt. v. 15.01.2010, Az. VZR 114/09 = NJW 2010, 2129 bei Rn. 14; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 21 Rn. 47).

    Vielmehr gilt nach der Rechtsprechung des BGH, dass aus der Ablehnung eines Antrags nicht auf den Willen der Eigentümer geschlossen werden, das Gegenteil des Antrags zu wollen (BGH, a. a. O.. = NJW 2010, 2129 bei Rn. 15).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
    Denn im Hinblick auf das Interesse der Wohnungseigentümer, die bereits von ihnen beschlossenen Aspekte möglichst zeitnah zu klären und damit die erforderlichen Eigentümerversammlungen auf das notwendige Maß zu beschränken, sei davon auszugehen, dass den Eigentümern daran gelegen ist, die Wirkung einer erfolgreichen Anfechtung auf die hiervon betroffenen Punkte zu beschränken (BGH, Urteil vom 11.05.2012, Az. V ZR 193/11).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann aus der Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht geschlossen werden, dass damit zugleich der in der Jahresabrechnung zugrunde gelegte Kostenverteilungsschlüssel genehmigt wird (vgl. BGH, Urt. vom 09.07.2010, Az. VZR 202/09 = NJW 2010, 2654, Rn. 16).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
    Da als Streitwert nur 50% dieses so ermittelten Interesses festzusetzen sind, beläuft sich dieser in Fällen wie dem vorliegenden auf 10% der in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Gesamtkosten (vgl. LG Nürnberg-Fürth ZMR 2008, 737 und ZMR 2009, 555; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 49a GKG Rn. 23).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2009 - 14 T 2103/09

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Gesamtinteresse bei Anfechtung von

    Auszug aus LG Itzehoe, 15.04.2014 - 11 S 32/13
    Da als Streitwert nur 50% dieses so ermittelten Interesses festzusetzen sind, beläuft sich dieser in Fällen wie dem vorliegenden auf 10% der in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Gesamtkosten (vgl. LG Nürnberg-Fürth ZMR 2008, 737 und ZMR 2009, 555; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 49a GKG Rn. 23).
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