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   LG Itzehoe, 18.06.2003 - 3 O 463/02   

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https://dejure.org/2003,37674
LG Itzehoe, 18.06.2003 - 3 O 463/02 (https://dejure.org/2003,37674)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18.06.2003 - 3 O 463/02 (https://dejure.org/2003,37674)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 3 O 463/02 (https://dejure.org/2003,37674)
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  • LG Waldshut-Tiengen, 20.11.2001 - 4 O 89/01

    Abrechnung auf Neuwagenbasis - vorauszusetzende Fahrzeugbeschädigung und

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.06.2003 - 3 O 463/02
    Die Beklagte wird verurteilt, wegen der vollstreckbaren Forderung des Klägers in Höhe von 22.982,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 07. März 2001 aufgrund des Urteils des Landgerichts Rostock vom 15. Mai 2002 - Az.: 4 O 89/01 - und wegen der vollstreckbaren Forderung des Klägers in Höhe von 2.739,76 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05. Juni 2002 aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Rostock vom 19. Juli 2002 - Az.: 4 O 89/01 und wegen der Vollstreckungskosten in Höhe von 580, 64 EUR die Zwangsvollstreckung in das Grundstück in ..., ..., Flur 21. Flurstück 106/1, Hof- und Gebäudefläche, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ..., Grundbuch von ... Blatt 7465 zu dulden.

    Deshalb klagte der Kläger vor dem Landgericht Rostock zum Az.: 4 O 89/01 im Jahre 2001 eine Werklohnforderung von 44.950,00 DM (22.982,57 EUR) ein.

    die Beklagte zu verurteilen, wegen der ihm zustehenden Forderung in Höhe von 22.982,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 07. März 2001 aufgrund des Urteils des Landgerichts Rostock vom 15.05.2002, Az.: 4 O 89/01.

    Die Beklagte hat die Zwangsvollstreckung des Klägers wegen der in dem Urteil des Landgerichts Rostock vom 15.05.2002 und in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.07.2002 zum Az.: 4 O 89/01 titulierten Forderungen nebst Zinsen sowie der entstandenen Vollstreckungskosten in ihr Grundstück in ..., ..., eingetragen im Grundbuch von ..., Blatt 7465 zu dulden.

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.06.2003 - 3 O 463/02
    Nur gedachte Geschehenabläufe können die Kausalität einer realen Ursache nicht aufheben (BGHZ 104, 355, 360 f, Huber, AnfG, 9. Auflage, § 1 Rndr. 53).
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