Rechtsprechung
LG Itzehoe, 19.10.2012 - 9 S 6/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,49439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung der Kaution und auf Auskunft über erwirtschaftete Zinsen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 07.12.2010 - 84 C 24/10
- LG Itzehoe, 19.10.2012 - 9 S 6/11
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 351
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus LG Itzehoe, 19.10.2012 - 9 S 6/11
Das gilt selbst dann, wenn es zu erheblichen Änderungen im Verhältnis zum Vorjahr kommt, etwa Flächenangaben zwischen den Abrechnungszeiträumen schwanken oder es auffällige Schwankungen bei Verbrauchswerten gibt (BGH Urt. v. 28.05.2008 - VIII ZR 261/07, N JW 2008, 2260). - BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11
Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei …
Auszug aus LG Itzehoe, 19.10.2012 - 9 S 6/11
Das greift nicht durch, weil zu den Mindestangaben, die vorliegen müssen, damit überhaupt eine Abrechnung nach § 259 BGB vorliegt, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, nicht die Angabe gehört, aus welchen Gebäuden die der Abrechnung zugrunde gelegte Abrechnungseinheit besteht (BGH Beschl. v. 14.02.2012 - VIII ZR 207/1, WuM 2012, 405 m. weit.