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   LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08   

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https://dejure.org/2010,31113
LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08 (https://dejure.org/2010,31113)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30.04.2010 - 6 O 210/08 (https://dejure.org/2010,31113)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 30. April 2010 - 6 O 210/08 (https://dejure.org/2010,31113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Sturz eines von einem Wohnwagengespann unter Überschreiten einer ununterbrochenen Mittellinie überholten Radfahrers

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion um Helmpflicht für Fahrradfahrer // Mit kühlem Kopf den Verkehrsrisiken begegnen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Insoweit nimmt die Beklagtenseite Bezug auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.02.2007 zum Geschäftszeichen I-1 U 182/06.

    Zwar hält eine beachtliche Meinung in der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf MDR 2007, 460; DAR 2007, 458; OLG Saarbrücken a.a.O.) ein Mitverschulden für besonders gefährdete Radfahrer, insbesondere für Kinder und sportlich ambitioniert fahrende Rennradfahrer, die sich auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzen, für gerechtfertigt.

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    a) Der Beklagte zu 1) hat den bei den Klägerinnen versicherten geschädigten Radfahrer unter Überfahren der ununterbrochenen Mittellinie überholt, obwohl der Radfahrer darauf vertrauen durfte, dass ein nachfolgender Kraftfahrer ihn nicht überholt, weil dies bei dem gebotenen seitlichen Abstand nur durch Inanspruchnahme des abgegrenzten Fahrstreifens möglich ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1987, 1048).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 285/93

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit; Geltung

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 1994 (Az. VI ZR 285/93) erfolgt der Übergang der Forderung nach § 116 SGB X auf die Pflegekasse schon zum Zeitpunkt des Unfalls, wenn es nicht völlig unwahrscheinlich ist, dass der jeweilige Sozialversicherungsträger dem Geschädigten nach den Umständen des Schadensfalls Leistungen zu erbringen haben wird.
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Denn die Vorschrift des § 254 BGB ist eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wonach derjenige eine Verkürzung des ihm zustehenden Schadensersatzanspruchs hinnehmen muss, der seine eigenen Interessen dadurch missachtet, dass er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die erforderlich und zumutbar erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (BGHZ 135, 235, 240).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 4 U 80/07

    Mitverschuldensvorwurf wegen fehlendem Tragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Dieses Gebot ist mit den Maßstäben der praktischen Vernunft nicht zu erfüllen (so auch OLG Saarbrücken, Urteil v. 9. Oktober 2007, Az.: 4 O 80/07 - 28; NJW-RR 2008, 266ff.).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1984, 1811 ff.) erleidet sogar der Geschädigte, der zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitslos war, aber Arbeitslosenhilfe bezog, einen Schaden, denn selbst wenn die Arbeitskraft bei normativer Schadensbetrachtung keinen Vermögenswert darstellt, so greift die Ersatzpflicht ein, wenn durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten in dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist.
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 9/06

    Haftungsverteilung bei Kollision eines 11 Jahre alten Radfahrers mit einem

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Zwar hält eine beachtliche Meinung in der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf MDR 2007, 460; DAR 2007, 458; OLG Saarbrücken a.a.O.) ein Mitverschulden für besonders gefährdete Radfahrer, insbesondere für Kinder und sportlich ambitioniert fahrende Rennradfahrer, die sich auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzen, für gerechtfertigt.
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus LG Itzehoe, 30.04.2010 - 6 O 210/08
    Denn Äußerungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen wie vorliegend beinhalten in der Regel für sich genommen keinen Bestätigungswillen (vgl. Palandt, BGB, 68. Auflage, § 781 Rdnr. 3 unter Verweis auf BGH MDR 98, 25).
  • LG Kiel, 30.10.2018 - 6 O 90/18

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Ansprüche aufgrund eines Unfallereignisses;

    Demzufolge genügt es im Hinblick auf die heute übliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs per EDV als Zahlungsnachweis, dass vorliegend entsprechende Aufstellungen vorgelegt werden, soweit sich nicht Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 30.04.2010 - 6 O 210/08; LG Augsburg, Urteil vom 26.09.2007 - 7 S 1361/07).
  • LG Bielefeld, 14.02.2017 - 2 O 98/16
    Die in diesem Zusammenhang zitierten Gerichtsentscheidungen waren im Übrigen weder unter Juris noch auf der Homepage des Klägervertreters auffindbar - letzteres entgegen dessen ausdrücklicher Angabe - mit der einzigen Ausnahme der Entscheidung des LG Itzehoe vom 30.04.2010 (6 O 210/08) .
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