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   LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20   

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https://dejure.org/2021,23602
LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20 (https://dejure.org/2021,23602)
LG Köln, Entscheidung vom 01.07.2021 - 14 O 15/20 (https://dejure.org/2021,23602)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2021 - 14 O 15/20 (https://dejure.org/2021,23602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Urheberrechte an einem Lichtbild und an dessen Motiv sind getrennt zu beurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbilds

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Schadensersatz für ein Foto, das selbst rechtswidrig erstellt wurde / Fiktiver Lizenzschaden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für ein Lichtbildwerk von einem urheberrechtlich geschützten ...

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für ein Foto an einem seinerseits urheberrechtlich geschützten Motiv

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für ein Foto an einem seinerseits urheberrechtlich geschützten Motiv

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Nutzung eines Fotos im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotos genießen Urheberrechtsschutz, auch wenn sie selbst fremde Urheberrechte verletzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz - Gerichtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Fotografen nicht rechtsmissbräuchlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Ein solcher lizenzanaloger Schadensersatz ist jedoch abhängig von der konkreten Verletzung (BGH GRUR 2015, 780, Rn. 39 - Motorradteile ).

    Mithin kann der Beklagten bzw. deren Geschäftsführer auch kein Folgeauftrag entgangen sein (vgl. hierzu BGH GRUR 2015, 780, Rn. 39 - Motorradteile ).

    Der Ersatz eines solchen immateriellen Schadens dient der Genugtuung und der Prävention, nicht aber der Abschöpfung eines durch die Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts erzielten wirtschaftlichen Vorteils (BGH GRUR 2015, 780, Rn. 38 - Motorradteile ).

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Dabei ist unerheblich, ob und inwieweit der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild).

    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 407 Rn. 25 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; BGH, GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild).

    Fehlt es daran, liegt es für die Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem maßgeblichen Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 27 - Pressefotos; GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild, stRspr).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Ausweislich der Rechtsprechung des BGH in Sachen " Foto eines Sportwagens " (Urt. v. 13.9.2018 - I ZR 187/17, GRUR 2019, 292) gilt bei der Berechnung von lizenzanalogen Schadensersatz bei der Rechtsverletzung von Lichtbildern grds. was folgt:.

    Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Tatrichter kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (BGH GRUR 2019, 292 - Foto eines Sportwagens ).

    Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines für die fehlende Urhebernennung verursachten Vermögensschadens geschuldet ist, kann in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen der Fotografie) zu zahlen ist (BGH GRUR 2019, 292 - Foto eines Sportwagens ).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Dabei ist unerheblich, ob und inwieweit der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild).

    Fehlt es daran, liegt es für die Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr nahe, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem maßgeblichen Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 Rn. 27 - Pressefotos; GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild, stRspr).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Im Rahmen der Ermittlung des objektiven Werts der Benutzungsberechtigung, der für die Bemessung der Lizenzgebühr maßgebend ist, müssen die gesamten relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht gezogen und umfassend gewürdigt werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 407 Rn. 25 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; BGH, GRUR-RS 2013, 03085 Rn. 30 = ZUM 2013, 406 = GRUR-RR 2013, 312 Ls. - Einzelbild).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Allerdings können die MFM-Empfehlungen nicht schematisch angewendet werden, sondern sind unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände zu modifizieren, weil die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.01.2019 - 6 U 10/16 - Palast der Republik - Rn. 96 ff., juris).
  • OLG Köln, 28.10.2016 - 6 U 206/15
    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Zum anderen ist die Kammer der Ansicht, dass die MFM-Tarife nicht den hier gegenständlichen Fall einer Zweitverwertung nach bereits erfolgter kostenpflichtiger Erstverwertung abbilden (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.10.2016 - 6 U 206/15, BeckRS 2016, 138806, Rn. 47).
  • OLG Köln, 26.02.2021 - 6 U 189/19

    Zum Lizenzschaden von Fotos

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Dieser Betrag entspricht auch dem maßgeblichen objektiven Wert der Benutzungsberechtigung (vgl. hierzu etwa OLG Köln, Urteil vom 26.02.2021 - 6 U 189/19).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Im Zusammenhang mit der unberechtigten Nutzung einer Fotografie im Internet wird es dabei unter anderem auf die Intensität der Nutzung, insbesondere ihre Dauer, und die Qualität des Lichtbilds ankommen (vgl. BGH, GRUR 2010, 623 Rn. 39 f. = WRP 2010, 927 - Restwertbörse I).
  • LG Kassel, 04.11.2010 - 1 O 772/10

    Urheberrechtsverletzung: Schadensermittlung im Rahmen eines

    Auszug aus LG Köln, 01.07.2021 - 14 O 15/20
    Maßgebliche Bedeutung kommt einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu (LG Kassel, GRUR-Prax 2010, 560; Forch, GRUR-Prax 2016, 142 [143]).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Es steht dem Urheberrechtsschutz nicht entgegen, dass das Motiv der Zeichnung ggf. seinerseits urheberrechtlich geschützt ist; die Frage der Verwertung ist abstrakt von der Entstehung von Urheberrechtsschutz zu betrachten (vgl. Urteil der Kammer vom 01.07.2021 - 14 O 15/20, ZUM-RD 2021, 731, Rn. 34, zum Urheberrechtsschutz an einem Lichtbild, das ein geschütztes Werk der Architektur als Motiv hat).
  • AG Köln, 20.06.2023 - 125 C 23/22
    Bei einem Berufsfotografen ist insoweit ein Zuschlag von 100% auf die Lizenzgebühr üblicherweise als angemessen anzusehen (vgl. LG Köln, Urteil vom 01.07.2021 - 14 O 15/20, GRUR-RS 2021, 20665 Rn. 38; LG Köln Urteil vom 30.04.2020 - 14 O 169/19, GRUR-RS 2020, 24060 Rn. 41).
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