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   LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18   

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https://dejure.org/2018,49003
LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18 (https://dejure.org/2018,49003)
LG Köln, Entscheidung vom 02.07.2018 - 22 O 110/18 (https://dejure.org/2018,49003)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 22 O 110/18 (https://dejure.org/2018,49003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages sowie des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärungen i.R.d. Widerrufsfrist

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages sowie des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärungen i.R.d. Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Dass das ihm belassene Exemplar nicht von ihm selbst unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein muss, ist zwischenzeitlich höchstrichterlich festgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17).
  • LG Düsseldorf, 13.11.2017 - 10 O 248/14
    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Im Übrigen verweist das Landgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13.11.2017 - 10 O 248/14 - (Anlage B5) zutreffend darauf, dass - als Ausprägung der Vertragsfreiheit - die Parteien bei Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechtes die Modalitäten für dessen Ausübung zu Gunsten des Verbrauchers verändern können.
  • LG Düsseldorf, 09.10.2017 - 11 O 37/17
    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Nach überzeugender Ansicht ist ein Verweis auf die Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB jedoch nicht notwendig (LG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 21 O 23/17 - LG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2017 - 11 O 37/17 - Staudinger/Sibylle Kessal-Wulff (2012) BGB § 492 RdNr. 46).
  • LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17

    Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Es überzeugt zudem nicht, warum auf die Norm des § 314 BGB hingewiesen werden soll und andere Vorschriften zur vorzeitigen Vertragsauflösung wie etwa wegen arglistiger Täuschung unerwähnt bleiben sollen (vgl. LG Köln a. a. O.) Vor diesem Hintergrund genügt der Hinweis in Ziffer 5 Buchstabe b des Vertrages, dass weitere gesetzliche Kündigungsrechte des Darlehensnehmers oder der Bank unberührt bleiben (so auch LG Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018 - 6 O 311/17, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12

    Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3

    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Dass der Darlehensgeber die Abschrift des Antrages, welche dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt wurde, unterschreibt, setzt die vorgenannte Vorschrift ebenfalls nicht voraus (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2012 - 19 W 4/12 -, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 10.10.2017 - 21 O 23/17
    Auszug aus LG Köln, 02.07.2018 - 22 O 110/18
    Nach überzeugender Ansicht ist ein Verweis auf die Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB jedoch nicht notwendig (LG Köln, Urteil vom 10.10.2017 - 21 O 23/17 - LG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2017 - 11 O 37/17 - Staudinger/Sibylle Kessal-Wulff (2012) BGB § 492 RdNr. 46).
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