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   LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 554/12   

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https://dejure.org/2015,42467
LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 554/12 (https://dejure.org/2015,42467)
LG Köln, Entscheidung vom 04.03.2015 - 28 O 554/12 (https://dejure.org/2015,42467)
LG Köln, Entscheidung vom 04. März 2015 - 28 O 554/12 (https://dejure.org/2015,42467)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung eines bleibend an öffentlichen Plätzen befindlichen Kunstwerkes (hier: Schiffsbemalung); Freie Zugänglichkeit als Voraussetzung für die Annahme der Öffentlichkeit eines Ortes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 554/12
    Durch das Tatbestandsmerkmals "bleibend" sollen diejenigen Werke von der Schrankenbestimmung des § 59 UrhG ausgeschlossen werden, deren Aufstellung oder Errichtung an einem öffentlichen Ort der Werkpräsentation im Sinne einer befristeten Ausstellung dient (BGH, GRUR 2002, 605 - Verhüllter Reichstag ).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auszug aus LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 554/12
    Neben Denkmälern und Skulpturen im öffentlichen Raum sind damit auch im Privateigentum stehende Kunstgegenstände erfasst, die von der Straße aus zu sehen sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, ZUM 2010, 356).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15

    AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, Urteil vom 4. März 2015 - 28 O 554/12, juris).
  • OLG Köln, 23.10.2015 - 6 U 34/15

    Zulässigkeit der Vervielfältigung und Verbreitung eines außen an einem Seeschiff

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. März 2015 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 554/12 - wird zurückgewiesen.
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