Rechtsprechung
LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwilligung zur Grundbuchberichtigung; Löschung von nachrangig eingetragenen Rechten; Fälligkeit der Übertragung des Eigentums aus einem notariellen Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
- OLG Köln, 21.08.2014 - 24 U 23/14
- BGH, 04.12.2015 - V ZR 202/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 11.11.2010 - 11 T 84/10
Auszug aus LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
Die Notarbeschwerde (LG Köln 11 T 84/10) blieb erfolglos.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze und die zu den Akten gereichten Urkunden Bezug genommen, die ebenso wie die Akten 8 U 361/11 und 11 T 84/10 des Landgerichts Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Hinzu kommt, dass die Schilderungen der Zeugen zu den am 15.10.2009 noch nicht durch die Eheleute H fertiggestellten Arbeiten konform gehen mit der Fotoanlage aus der Beiakte 11 T 84/10.
- BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09
Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer …
Auszug aus LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
Das Interesse des nach § 888 Abs. 1 BGB in Anspruch genommenen Dritten, hier der Beklagten, seine Rechtsposition erst aufgeben zu müssen, wenn feststeht, dass der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch besteht, wird dadurch geschützt, dass er alle Einreden und Einwendungen gegen die Vormerkung und den durch sie gesicherten Anspruch erheben kann und der Vormerkungsberechtigte Bestehen und Fälligkeit des gesicherten Anspruchs sodann darlegen und beweisen muss (BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09, juris RN 8). - OLG Düsseldorf, 25.10.1976 - 9 U 41/76
Auszug aus LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
Dies deswegen, weil die Beklagten den Klägern die Einwendungstatsachen aus dem der Vormerkung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entsprechend §§ 768, 1137, 1211 BGB entgegenhalten können (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, 25.10.1976 - 9 U 41/76, juris RN 20 ff und OLG Celle, 01.11.1957 - 4 U 51/57, NJW 1958, 385 ff jeweils unter Hinweis auf RGZ 53, 28 ff). - RG, 08.11.1902 - V 126/02
Vormerkung. Zustimmung des Erwerbers.
Auszug aus LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
Dies deswegen, weil die Beklagten den Klägern die Einwendungstatsachen aus dem der Vormerkung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis entsprechend §§ 768, 1137, 1211 BGB entgegenhalten können (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, 25.10.1976 - 9 U 41/76, juris RN 20 ff und OLG Celle, 01.11.1957 - 4 U 51/57, NJW 1958, 385 ff jeweils unter Hinweis auf RGZ 53, 28 ff). - BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 70/72
Berücksichtigung des Wertes einer von vornherein unzulässigen Feststellungsklage …
Auszug aus LG Köln, 07.01.2014 - 24 O 173/13
Es ist auch für eine Zwischenfeststellungsklage dann kein Raum, wenn durch die Entscheidung über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können, mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klargestellt werden (BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 70/72, juris RN 2 m. w. N. aus der Rpsr).
- OLG Köln, 21.08.2014 - 24 U 23/14
Rechtsstellung des Vormerkungsberechtigten hinsichtlich vor Eigentumsumschreibung …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 7. Januar 2014 (Az. 24 O 173/13) wird zurückgewiesen.Die Beklagten beantragen, das am 07.01.2014 verkündeten Urteil des Landgerichts Köln (24 O 173/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.