Rechtsprechung
   LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17157
LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04 (https://dejure.org/2007,17157)
LG Köln, Entscheidung vom 07.02.2007 - 23 O 458/04 (https://dejure.org/2007,17157)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 23 O 458/04 (https://dejure.org/2007,17157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten für eine zahnmedizinische Behandlung i.R.e. privaten Krankenversicherungsvertrages bei Vorliegen alternativer kostengünstigerer Behandlungsmethoden; Voraussetzungen für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung bei Vorliegen ...

  • lzkbw.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Disk-Implantate haben sich bewährt - Private Krankenversicherung muss Kosten der Zahnarztbehandlung erstatten

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.04.2007)

    Privatpatienten erstreiten sich eine bessere Behandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    schenschalten eines gemeinnützigen, nicht tarifgebundenen Bildungsträgers ein tarifgebundener Ausbilder sich seinen tarifvertraglichen Pflichten entziehen will (BAG, Urt. v. 24.10.2002 ­ 6 AZR 626/00 -, AP Nr. 12 zu § 10 BBiG).

    Die vorliegende Fallkonstellation ist mit denjenigen, die den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 24.10.2002 ­ 6 AZR 626/00 ­ und vom 08.05.2003 ­ 6 AZR 191 ­ zugrunde lagen, nicht vergleichbar.

    Werden öffentliche Gelder zur vollständigen oder anteiligen Finanzierung von Ausbildungsplätzen eingesetzt und staatlich geförderte Ausbildungsprogramme mit Hilfe gemeinnütziger Bildungsträger umgesetzt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die hiermit geschaffenen Ausbildungsplätze in einem gemeinnützigen, öffentlichen Interesse liegen (BAG, Urt. v. 24.10.2002 ­ 6 AZR 626/00 -, a.a.O.) Diese Voraussetzungen, die eine Unterschreitung der tariflichen Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % rechtfertigen, liegen hier indessen unstreitig nicht vor.

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    Daraus folgt, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit nur darauf erstreckt, ob die im Einzelfall vereinbarte Vergütung die Mindesthöhe erreicht, die noch als angemessen anzusehen ist (BAG, Urt. v. 25.07.2002 ­ 6 AZR 311/00 -, AP Nr. 11 zu § 10 BBiG).

    Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind dann nicht mehr angemessen i. S. v. §§ 12 Abs. 1 KrPflG, 17 Abs. 1 BBiG, wenn sie die in einem Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten (BAG, Urt. v. 25.07.2002 ­ 6 AZR 311/00 -, AP Nr. 11 zu § 10 BBiG; BAG, Urt. v. 08.05.2003 ­ 6 AZR 191/02 -, § 10 Nr. 14 zu § 10 BBiG).

    Der Arbeitgeber kann die durch die Rechtsprechung aufgestellte Vermutungswirkung indessen widerlegen, warum im konkreten Einzelfall ein von den geschilderten Grundsätzen abweichender Maßstab gelten soll (BAG, Urt. v. 25.07.2002 ­ 6 AZR 311/00 -, a.a.O.).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    a) Eine angemessene Ausbildungsvergütung soll zum einen dem Auszubildenden bzw. dessen Eltern zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich eine Entlohnung darstellen (BAG, Urt. v. 15.12.2005 ­ 6 AZR 224/05 -, zit. n. Juris, m.w.N.; Sächsisches LAG, Urt. v. 30.09.2005 ­ 3 Sa 542/04 -, zit. n. Juris).

    tung, die der Höhe nach einer entsprechenden tariflichen Ausbildungsvergütung entspricht, ist stets als angemessen anzusehen (std. BAG Rspr., siehe nur: BAG, Urt. v. 15.12.2005 ­ 6 AZR 224/05 -, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Sachsen, 30.09.2005 - 3 Sa 542/04

    Ausbildungsvergütung für Anerkennungsjahr zur Ausbildung zum Rettungsassistenten

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    a) Eine angemessene Ausbildungsvergütung soll zum einen dem Auszubildenden bzw. dessen Eltern zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe sein, zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich eine Entlohnung darstellen (BAG, Urt. v. 15.12.2005 ­ 6 AZR 224/05 -, zit. n. Juris, m.w.N.; Sächsisches LAG, Urt. v. 30.09.2005 ­ 3 Sa 542/04 -, zit. n. Juris).

    Vielmehr kann als angemessen dann nur die sich aus dem Tarifvertrag ergebende Vergütung in voller Höhe herangezogen werden (Sächsisches LAG, Urt. v. 30.09.2005 ­ 3 Sa 542/04 -, zit. n. Juris).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    Obgleich das Bundesarbeitsgericht bislang noch keine Richtwerte zur Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses entwickelt hat, erfüllt eine einzelvertraglich vereinbarte Vergütung, die 21 % geringer ist als der entsprechende Tariflohn, unbestritten noch nicht den Tatbestand des Lohnwuchers (vgl. BAG, Urt. v. 24.03.2004 ­ 5 AZR 303/03 -, AP Nr. 59 zu § 138 BGB), während eine Ausbildungsvergütung über 89 % des Tariflohns für Auszubildende unangemessen und damit nichtig ist.
  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 191/02

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    Vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind dann nicht mehr angemessen i. S. v. §§ 12 Abs. 1 KrPflG, 17 Abs. 1 BBiG, wenn sie die in einem Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 % unterschreiten (BAG, Urt. v. 25.07.2002 ­ 6 AZR 311/00 -, AP Nr. 11 zu § 10 BBiG; BAG, Urt. v. 08.05.2003 ­ 6 AZR 191/02 -, § 10 Nr. 14 zu § 10 BBiG).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    b) Die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung wird unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles festgestellt (BAG, Urt. v. 15.11.2000 ­ 5 AZR 296/99 -, BAGE 96, 237, 246).
  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1870/01

    Rechtsverbindlichkeit des allgemeinen Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche

    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    Dies ist letztlich Ausfluss der Vertragsfreiheit (BAG, Urt. v. 27.01.1999 ­ 4 AZR 52/98 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.04.2002 ­ 18 Sa 1870/01 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 52/98
    Auszug aus LG Köln, 07.02.2007 - 23 O 458/04
    Dies ist letztlich Ausfluss der Vertragsfreiheit (BAG, Urt. v. 27.01.1999 ­ 4 AZR 52/98 -, zit. n. Juris; LAG Hamm, Urt. v. 10.04.2002 ­ 18 Sa 1870/01 -, zit. n. Juris).
  • LG Memmingen, 17.07.2020 - 23 O 143/19

    Leistungen, Krankenversicherung, Erkrankung, Rechtsanwaltskosten, Krankheit,

    Aus der klägerseits zitierten Entscheidung des Landgerichts Köln vom 07.02.2007 (23 O 458/04) folgt nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht