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   LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15   

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LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15 (https://dejure.org/2017,75814)
LG Köln, Entscheidung vom 09.05.2017 - 31 O 259/15 (https://dejure.org/2017,75814)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 31 O 259/15 (https://dejure.org/2017,75814)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-418/01

    DIE WEIGERUNG EINES UNTERNEHMENS IN BEHERRSCHENDER STELLUNG, EINE LIZENZ ZUR

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Der EuGH hat ferner präzisiert, daß ein Mißbrauch nur vorliegt, wenn die Inanspruchnahme eines Immaterialgüterrechts ohne rechtfertigenden Grund jeglichen Wettbewerb ausschließt und das Angebot eines neuen Produkts verhindert, für das ein Bedarf von Seiten der Verbraucher besteht (EuGH, verbundene Rs. C-241/92 und 242/92 - RTE und ITP/Kommission (Magill) sowie C-418/01, WRP 2004, 717 - IMS Health/NDC Health).

    Der EuGH hat für die Einstufung der Lizenzverweigerung als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den Entscheidungen Magill, Bronner und IMS/Health die Voraussetzung aufgestellt, daß dadurch das Auftreten eines neuen Erzeugnisses, nach dem eine potentielle Verbrauchernachfrage besteht, verhindert werden muß (EuGH, GRUR Int. 1995, 490, Rn. 54 - Magill; EuGH, GRUR Int. 1999, 262 Rn. 40 - Bronner; GRUR 2004, 524, Rn. 38, 49, 52 - IMS/Health).

    Die Weigerung muß danach das Auftreten eines neuen Erzeugnisses verhindern, nach dem eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher besteht (EuGH, GRUR 2004, 524, Rn. 38 - IMS/Health).

    In der Entscheidung IMS/Health hat der EuGH in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weigerung, eine Lizenz zu erteilen, nur dann als mißbräuchlich eingestuft werden kann, wenn sich das Unternehmen, das um die Lizenz ersucht hat, nicht im Wesentlichen darauf beschränken will, Erzeugnisse oder Dienstleistungen anzubieten, die vom Inhaber des Rechts des geistigen Eigentums bereits auf dem abgeleiteten Markt angeboten werden, sondern vielmehr beabsichtigt, neue Erzeugnisse oder Dienstleistungen anzubieten, die der Designinhaber bislang nicht anbietet und für die eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher besteht (EuGH, GRUR 2004, 524, Rn. 38 - IMS/Health).

    Eine Bedingung für den Missbrauch einer beherrschenden Stellung stellt es demnach dar, daß das Unternehmen, das um die Lizenz ersucht hat, beabsichtigt, auf dem betreffenden Markt neue Erzeugnisse oder Dienstleistungen anzubieten, die der Inhaber des Rechts des geistigen Eigentums nicht anbietet und für die eine potentielle Nachfrage der Verbraucher besteht (EuGH, GRUR 2004, 524 Rn. 52 - IMS/Health).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - U (Kart) 5/96
    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf, GRUR Int 1997, 646, 648 - Golf Heckleuchte II).

    Das OLG Düsseldorf hat daran anknüpfend festgestellt, daß dann der Schutz für Heckleuchten erst recht eröffnet sein müsse (OLG Düsseldorf, GRUR Int 1997, 646 - Golf-Heckleuchte II).

  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Der Bundesgerichtshof hat zur Designfähigkeit eines für ein Automobil bestimmten Kotflügels ausgeführt, daß es nicht darauf ankomme, ob der Kotflügel dazu bestimmt sei, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken (BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Bundesgerichtshof hat die damaligen Anforderungen vor dem Hintergrund der Abgrenzung zur urheberrechtlichen eigenschöpferischen Werkqualität gleichwohl auch nach alter Rechtslage nicht zu hoch angesetzt und Geschmacksmusterschutz etwa für Kotflügel grundsätzlich bejaht (BGH, GRUR 1987, 518 - Kotflügel).

  • OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse).
  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Denn der Umstand, daß für immaterialgüterrechtlich geschützte Produkte höhere Preise verlangt werden als für vergleichbare Waren, rechtfertigt nicht bereits die Annahme mißbräuchlichen Verhaltens (EuGH, Rs. C-24/67 - Parke Davis, Slg. 1968, 55, 72; EuGH, Rs. C-40/70 - Sirena, Slg. 1971, 68, Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Dies bedeutet, daß die Nachfrage nach dem Produkt des Lizenzsuchers - hier der Beklagten - bei Zugrundelegung der Auffassungen des nachfragenden Marktes durch die designrechtlich geschützten Gegenstände nicht befriedigt werden kann (vgl. zum Patentrecht: OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10 -, juris).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Der EuGH hat für die Einstufung der Lizenzverweigerung als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den Entscheidungen Magill, Bronner und IMS/Health die Voraussetzung aufgestellt, daß dadurch das Auftreten eines neuen Erzeugnisses, nach dem eine potentielle Verbrauchernachfrage besteht, verhindert werden muß (EuGH, GRUR Int. 1995, 490, Rn. 54 - Magill; EuGH, GRUR Int. 1999, 262 Rn. 40 - Bronner; GRUR 2004, 524, Rn. 38, 49, 52 - IMS/Health).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Der EuGH hat für die Einstufung der Lizenzverweigerung als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in den Entscheidungen Magill, Bronner und IMS/Health die Voraussetzung aufgestellt, daß dadurch das Auftreten eines neuen Erzeugnisses, nach dem eine potentielle Verbrauchernachfrage besteht, verhindert werden muß (EuGH, GRUR Int. 1995, 490, Rn. 54 - Magill; EuGH, GRUR Int. 1999, 262 Rn. 40 - Bronner; GRUR 2004, 524, Rn. 38, 49, 52 - IMS/Health).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Anzahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Tz. 21, 22).
  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Volvo/Veng (EuGH, GRUR Int 1990, 140) und CICRA/Renault (EuGH, GRUR Int 1990, 141) kommt die Gewährung einer Zwangslizenz zur Herstellung von Ersatzteilen unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nur dann in Betracht, wenn der Rechtsinhaber die Belieferung freier Werkstätten willkürlich verweigert, Preise in ungerechtfertigter Höhe verlangt oder die Belieferung des Marktes mit Ersatzteilen für Fahrzeuge einstellt, die noch im Verkehr sind.
  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

  • EuGH - C-241/92 (anhängig)

    Roden / Rat und Kommission

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