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   LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83   

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https://dejure.org/1983,16970
LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83 (https://dejure.org/1983,16970)
LG Köln, Entscheidung vom 10.08.1983 - 11 T 194/83 (https://dejure.org/1983,16970)
LG Köln, Entscheidung vom 10. August 1983 - 11 T 194/83 (https://dejure.org/1983,16970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 748, 1010; BNotO §§ 58, 64
    Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung über Kostentragung bei Regelung nach § 1010 BGB; Übergang dem Notar erteilter Vollmachten auf Notariatsverweser und Amtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84

    Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den

    Auszug aus LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83
    6. B eurku nd ungs recht/G rundb uch recht - Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar (OLG Celle, Beschluß vom 18.1.1984 - 4 W 12/84 - mitgeteilt von Richter am OLG Edgar Streck, Celle) GBO § 29 Schon nach dem Wortlaut des § 1010 BGB in Verbindung mit dem im Sachenrecht geltenden Grundsatz des Typenzwangs kommt eine Eintragung einer Kostenregelung nicht in Betracht.
  • OLG Hamm, 19.02.1973 - 15 W 126/72
    Auszug aus LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83
    (OLG Hamm DNotZ 1973, 546 ; Soergel/Baur, § 1010 BGB , Rd.Nr. 3; RGRK/Pikart, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 9; Erman/M. Ronke, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 3; Palandt/Bassenge, § 1010 BGB , Anm. 1 b); Staudinger/Gursky, § 1010 BGB , Rd.-Nr. 9.) deführern aufgegriffene Gedanke fehl, der Sondernachfolger könne sich zwar auf die für ihn günstige Benutzungsregelung berufen, sei aber - falls die Eintragung einer entsprechenden Kostenregelung nicht erfolgen könne - an diese Kostenregelung nicht gebunden.
  • LG Aachen, 11.01.1984 - 3 T 235/83

    Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen auf einem Garagenoberdeck

    5. Liegenschaftsrecht/Beurkundungsrecht - Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung über Kostentragung bei Regelung nach § 1010 BGB ; Übergang dem Notar erteilter Vollmachten auf Notariatsverweser und Amtsnachfolger (LG Köln, Beschluß vom 19.8.1983 - 11 T 194/83 - mitgeteilt von Notar Wilhelm lckenroth, Rheinbach) BGB §§ 748; 1010 BNotO §§ 58 Abs. 2 Satz 1; 64 Abs. 3 Satz 1 1. Eine Vereinbarung der Miteigentümer über die Kostentragung kann nicht im Rahmen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung nach § 1010 BGB ins Grundbuch eingetragen werden.
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