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   LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20   

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https://dejure.org/2022,584
LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20 (https://dejure.org/2022,584)
LG Köln, Entscheidung vom 13.01.2022 - 14 O 127/20 (https://dejure.org/2022,584)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 14 O 127/20 (https://dejure.org/2022,584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Betreibers eines Instagram Accounts nach Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Muss nach einer Unterlassungserklärung wegen Nutzung eines Videos auch auf Löschung des Videos bei Dritten hingewirkt werden?

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Social Media: Wettbewerbsverhältnis zwischen Filmemacher und Stand Up Comedian

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Social Media: Wettbewerbsverhältnis zwischen Filmemacher und Stand Up Comedian

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Reichweite der Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 428
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 19.11.2013 - 33 O 9802/13

    Postfachangabe eines Immobilienmaklers im Impressum

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    Im Übrigen ist § 5 Abs. 1 TMG als Umsetzung von Art. 5 Abs. 1 b der Richtlinie 2000/31/EG eine wesentliche Information im Sinne von Art. 7 Abs. 5 iVm Anhang II der UGP-Richtlinie (RL 2005/29/EG), sodass das Fehlen dieser Informationen als spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen anzusehen ist (vgl. hierzu auch LG München, WRP 2014, 751).
  • OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 232/06

    "Wlan-Router nicht vorrätig" - Beginn des Laufs der Verjährungsfrist eines

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    Die Verjährung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs beginnt wegen der Qualität des Verstoßes als Dauerhandlung jedoch erst mit der Beendigung des Verstoßes (BeckOK UWG/Eichelberger, 14. Ed. 1.12.2021, UWG § 11 Rn. 51; MüKoUWG/Fritzsche UWG § 11 Rn. 102 ff.; OLG Köln, NJOZ 2008, 2387, 2388).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    Mit Blick auf seine Einwirkungsmöglichkeiten auf den Dritten kommt es nur darauf an, ob der Schuldner rechtliche oder tatsächliche Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten Dritter hat (BGH, GRUR 2018, 1183, Rn. 8 ff. - Wirbel um Bauschutt, m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    § 5 Abs. 1 TMG stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar (vgl. zur Vorgängernorm: BGH GRUR 2007, 159, Rn. 15 - Anbieterkennzeichnung im Internet ; iÜ Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, § 3a, Rn.1.310; BeckOK UWG/Niebel/Kerl, 14. Ed. 1.12.2021, UWG § 3a Rn. 105).
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 13/19

    Störerhaftung des Registrars

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    Das richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt GRUR 2021, 63, Rn. 13 - Störerhaftung des Registrars, m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2022 - 14 O 127/20
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist daher anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (st. Rspr. des BGH, vgl. zuletzt GRUR 2021, 497, Rn. 15 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen , m.w.N.).
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