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   LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19   

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LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19 (https://dejure.org/2020,24834)
LG Köln, Entscheidung vom 13.08.2020 - 14 O 77/19 (https://dejure.org/2020,24834)
LG Köln, Entscheidung vom 13. August 2020 - 14 O 77/19 (https://dejure.org/2020,24834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Wiedergabe von Kernthesen eines Buches durch Nachrichtenmagazin vor Veröffentlichung rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 482
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Daraus ergibt sich, dass die Nutzung des geschützten Werks zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein muss und nicht die Grenzen dessen überschreiten darf, was zur Erreichung des verfolgten Informationsziels erforderlich ist (EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 34 und 68 - Spiegel Online).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Ausnahme oder Beschränkung gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG nicht als Ausnahme von einer allgemeinen Regel eng, sondern in einer Weise auszulegen ist, die ihre praktische Wirksamkeit wahrt und ihre Zielsetzung beachtet, die Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 53 und 55 bis 59 - Spiegel Online).

    Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind außerdem die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen und der Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online).

    Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite und der Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online, BGH, Urteil vom 30.04.2020 a.a.O.).

    Die Grundrechte des Grundgesetzes und die Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union können außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten der Rechtsinhaber rechtfertigen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 49 - Spiegel Online; GRUR 2019, 934 Rn. 64 - Funke Medien).

    (1) Das Eingreifen der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG setzt voraus, dass das zum Gegenstand des Zitats gemachte Werk der Öffentlichkeit bereits in seiner konkreten Gestalt mit Zustimmung des Rechtsinhabers, aufgrund einer Zwangslizenz oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis zugänglich gemacht wurde (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 95 - Spiegel Online).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die betroffenen Grundrechte des Rechts am geistigen Eigentum auf der einen Seite und der Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abzuwägen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 38 - Spiegel Online, BGH, Urteil vom 30.04.2020 a.a.O.).

    Den von der Beklagten dabei in Anspruch genommenen Grundrechten der Meinungs- und der Pressefreiheit kommt ein besonders hoher Rang zu, weil die umfassende und wahrheitsgemäße Information der Bürger durch die Presse eine Grundvoraussetzung des Prozesses demokratischer Meinungs- und Willensbildung ist; diese Grundrechte gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren (BGH, Urteil vom 30.04.2020, a.a.O.).

    Es handelt sich damit um einen Eingriff in die ausschließlichen wirtschaftlichen Verwertungsrechte der Klägerin, welchen im Rahmen der Abwägung - da Ausfluss aus Art. 14 GG - ein besonderes Gewicht zukommt (BGH, Urteil vom 30.04.2020, I ZR 139/15, Afghanistan-Papiere II).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).

    Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für "Personen allgemein" erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2006 - C-306/05 - SGAE, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 85; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 34; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15 - Rehatraining, Rn. 42).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).

    Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für "Personen allgemein" erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2006 - C-306/05 - SGAE, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 85; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 34; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15 - Rehatraining, Rn. 42).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Es wird der Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie; BGH GRUR 2015, 780 - Motorradteile).

    Dabei sind an Art und Umfang der vom Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen nur geringe Anforderungen zu stellen; dem Tatrichter kommt zudem in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu (vgl. BGHZ 119, 20 = GRUR 1993, 55 [59] = WRP 1992, 700 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Auch im Urheberrecht ist die Abtretbarkeit von Ansprüchen wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes wie das Urheberbenennungsrecht nach § 13 UrhG anerkannt (BGH, Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13).

    Es wird der Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie; BGH GRUR 2015, 780 - Motorradteile).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 228/15

    Presseveröffentlichung von Buchbeiträgen eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Das Merkmal, dass das Werk im Verlaufe des berichteten Tagesereignisses wahrnehmbar geworden sein muss, setzt das in Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2002/19/EG geregelte Erfordernis um, dass die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks oder des sonstigen Schutzgegenstands in Verbindung mit der Berichterstattung über Tagesereignisse stehen muss (BGH, Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15, Reformistischer Aufbruch II).

    Eine Berichterstattung über Tagesereignisse ist folglich nur dann gemäß § 50 UrhG privilegiert, wenn sie verhältnismäßig ist, das heißt mit Blick auf den Zweck der Schutzschranke, der Achtung der Grundfreiheiten des Rechts auf Meinungsfreiheit und auf Pressefreiheit, den Anforderungen der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) entspricht (BGH, Urteil vom 30.04.2020, I ZR 228/15, Reformistischer Aufbruch II).

  • OLG Köln, 10.06.2005 - 6 U 12/05

    "Dokumentarfilm Massaker"; Veröffentlichungsbefugnis einer Kamerafrau

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Das Recht aus § 12 UrhG erlischt nämlich nicht durch eine unbefugte Veröffentlichung (OLG Köln GRUR-RR 2005, 337).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Es wird der Abschluss eines Lizenzvertrages zu angemessenen Bedingungen fingiert (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 1990, 1008 - Lizenzanalogie; BGH GRUR 2015, 780 - Motorradteile).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19
    Die Grundrechte des Grundgesetzes und die Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union können außerhalb der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten der Rechtsinhaber rechtfertigen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 940 Rn. 49 - Spiegel Online; GRUR 2019, 934 Rn. 64 - Funke Medien).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 115/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings

  • BVerfG, 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11

    Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

  • OLG Köln, 12.06.2015 - 6 U 5/15

    Urheberrecht bei Dokumenten der militärischen Unterrichtung des Parlaments

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 133/12

    Berufungsentscheidung im Wettbewerbsprozess wegen unlauterer

  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 101/20

    Schadensersatzansprüche wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus einem Buch

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.08.2020 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 77/19 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.08.2020 (Az. 14 O 77/19) abzuändern und die Klage abzuweisen.

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