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   LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13   

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https://dejure.org/2014,17253
LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13 (https://dejure.org/2014,17253)
LG Köln, Entscheidung vom 15.07.2014 - 2 O 534/13 (https://dejure.org/2014,17253)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 2 O 534/13 (https://dejure.org/2014,17253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; Vindikationslegat; Vermächtnis; eheliches Kind; religiöse Vorstellung; Verjährungsbeginn; unbekannte Erben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; Vindikationslegat; Vermächtnis; eheliches Kind; religiöse Vorstellung; Verjährungsbeginn; unbekannte Erben

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 199 Abs. 1 Nr. 2, 2047, 2147, 2177; EGBGB Artt. 3a Abs. 2, 25
    Anwendung deutschen Erbrechts auf beweglichen Nachlass eines deutschen Staatsangehörigen in Frankreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts auf den beweglichen französischen Nachlass eines im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit innehabenden Erblassers; Einstufung eines in einem französischen Testament enthaltenen Vindikationslegats als Vermächtnis nach ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachlass von Kaiserin Soraya - 4,5 Millionen für gemeinnützige Organisationen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deutsches Erbrecht bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen mit beweglichem Nachlass in Frankreich anwendbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des deutschen Rechts für französischen Nachlass einer deutschen Erblasserin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des deutschen Rechts für französischen Nachlass einer deutschen Erblasserin

  • sz-online.de (Pressebericht, 16.07.2014)

    Sorayas Millionenerbe für gute Zwecke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage erfolgreich: Rund 4,5 Millionen Euro aus dem Nachlass der Prinzessin Soraya gehen an gemeinnützige französische Organisationen - Bruder der Prinzessin hinterließ nach deutschem Recht keine erbberechtigten ehelichen Kinder

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bruder der Prinzessin Soraya hinterließ nach deutschem Recht keine erbberechtigten ehelichen Kinder

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Selbst wenn sie diesen nicht in Marbella hatte, wie die Klägerinnen nun behaupten, und die Annahme des letzten Wohnsitzes in Frankreich nach französischem Kollisionsrecht dazu führte, dass auch auf den beweglichen Nachlass französisches Recht anzuwenden wäre, ändert dies nichts daran, dass aus Sicht des deutschen Internationalen Privatrechts deutsches Recht für den beweglichen Nachlass zur Anwendung gelangt (vgl. implizit LG München v. 2.6.1997 - 16 T 3295/97 und expressis verbis BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, dort Tz. 30).

    Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11).

    Selbst wenn der Erblasser sich bei Testamentserrichtung in einem Irrtum über das nach seinem Ableben maßgebende Erbstatut befand und möglicherweise materiell-rechtliche Institute eines Rechts verwendet hat, das nicht als Erbstatut berufen ist, muss durch Auslegung nach den Regeln des Erbstatuts - hier also nach §§ 133, 2084 BGB - ermittelt werden, was er damit ausdrücken wollte (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65).

    Der Erblasserwille ist möglichst aufrechtzuerhalten, soweit er sich bei deutschem Erbstatut in die Begriffe des BGB "übersetzen", u.U. auch erst im Wege der Umdeutung mit den erbrechtlichen Vorstellungen des BGB in Übereinstimmung bringen lässt (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65).

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Der Wille der Klägerinnen ging dahin, ihre erbrechtlichen Ansprüche gegenüber dem "richtigen Adressaten" geltend zu machen, wobei sie zunächst von der jedenfalls nach überwiegender Ansicht unzutreffenden Vorstellung geleitet wurden, dass der Nachlasspfleger als Partei kraft Amtes prozessführungsbefugt und nicht lediglich bloßer gesetzlicher Vertreter der Erben sei (vgl. BGH v. 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, NJW 1989, 2133; BGH v. 26.10.1967 - VII ZR 86/65, NJW 1968, 353; a.A. wohl OLG Köln v. 25.03.1997 - 14 UF 186/96, NJW-RR 97, 1091).

    Es ist anerkannt, dass der Nachlasspfleger als Vertreter der unbekannten Erben einen Aktivprozess zu führen vermag (vgl. BGH v. 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, NJW 1989, 2133, Tz. 12).

  • LG Köln, 17.12.2015 - 11 T 369/06

    Soraya - Prozess um Erbe der ehemaligen Kaiserin beginnt

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Das Rechtsmittelverfahren ist unter dem Az. 11 T 369/06 vor dem Landgericht Köln rechtshängig.
  • KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07

    Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Während der gesetzliche Erbausschluss eines nichtehelichen Kindes nach ausländischem Recht einen Verstoß gegen den deutschen Ordre public darstellte (KG IPRax 09, 263), wäre eine testamentarische Anordnung, durch welche ein nichteheliches Kind von der Erbenstellung ausgeschlossen wird, indes beachtlich und stellte kein Verstoß gegen den Ordre public dar (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 6 EGBGB Rz 30).
  • OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85

    Wirksamkeit eines vom Erblasser möglicherweise vergessenen Testaments ; Pflicht

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Der Wille der Klägerinnen ging dahin, ihre erbrechtlichen Ansprüche gegenüber dem "richtigen Adressaten" geltend zu machen, wobei sie zunächst von der jedenfalls nach überwiegender Ansicht unzutreffenden Vorstellung geleitet wurden, dass der Nachlasspfleger als Partei kraft Amtes prozessführungsbefugt und nicht lediglich bloßer gesetzlicher Vertreter der Erben sei (vgl. BGH v. 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, NJW 1989, 2133; BGH v. 26.10.1967 - VII ZR 86/65, NJW 1968, 353; a.A. wohl OLG Köln v. 25.03.1997 - 14 UF 186/96, NJW-RR 97, 1091).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Die Rechts- und Parteifähigkeit einer ausländischen juristischen Person richtet sich jedenfalls im Anwendungsbereich der aus Artt. 49 und 54 AEUV folgenden Niederlassungsfreiheit nach der Gründungstheorie; danach bestimmt sich das Personalstatut der Gesellschaft nach derjenigen Rechtsordnung, nach der die juristische Person gegründet worden ist (vgl. BGH NJW 2003, 1461; 2004, 3706; 2005, 1648 im Anschluss an die EuGH-Entscheidungen in Sachen Überseering, NJW 2002, 3614 und Cartesio , NJW 2009, 569).
  • BGH, 29.03.1972 - IV ZR 1200/68

    Zulässigkeit einer Rechtswahl im deutschen Recht für das Erbrecht - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Eine Rechtswahl ist bei der Bestimmung des Erbstatuts grundsätzlich unbeachtlich (BayObLG v. 11.03.1994 - 17 BR 109/93, BayObLGZ 94, 40, 48); auch aus der materiellrechtlichen Testierfreiheit ergibt sich keine Befugnis zur testamentarischen Bestimmung des Erbstatus (BGH v. 29.03.1972 - IV ZR 1200, 68, NJW 72, 1001).
  • OLG Köln, 25.03.1997 - 14 UF 186/96

    Rechtsnachfolge im Erbfall nach österreichischem Recht, Rechtsnachfolge,

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Der Wille der Klägerinnen ging dahin, ihre erbrechtlichen Ansprüche gegenüber dem "richtigen Adressaten" geltend zu machen, wobei sie zunächst von der jedenfalls nach überwiegender Ansicht unzutreffenden Vorstellung geleitet wurden, dass der Nachlasspfleger als Partei kraft Amtes prozessführungsbefugt und nicht lediglich bloßer gesetzlicher Vertreter der Erben sei (vgl. BGH v. 21.12.1988 - VIII ZR 277/87, NJW 1989, 2133; BGH v. 26.10.1967 - VII ZR 86/65, NJW 1968, 353; a.A. wohl OLG Köln v. 25.03.1997 - 14 UF 186/96, NJW-RR 97, 1091).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 3 Wx 246/12

    Maßgebliches

    Auszug aus LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
    Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11).
  • LG München I, 02.06.1997 - 16 T 3295/97
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • OLG München, 20.03.2012 - 31 Wx 81/12

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Beendigung

  • BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89

    Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2018 - 7 U 75/17

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Vermächtnisnehmers bei Anhängigkeit

    Ob der Auffassung zu folgen ist, eine Unklarheit hinsichtlich der Erbfolge könne dem Beginn der Verjährung von Ansprüchen, die sich gegen Erben richten, nicht entgegenstehen, weil in derartigen Fällen ein Nachlasspfleger zu bestellen sei (Staudinger-Otte, BGB, 2013, § 2174 Rn. 44; Staudinger-Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 199 Rn. 70; Damrau/Tanck-Linnarz, Erbrecht, 3. Aufl., § 2174 Rn. 45; a.A. LG Köln, Urteil vom 15.07.2014 - 2 0 534/13 - juris Rn. 102; juris PK/BGB-Lakkis, 8. Aufl., § 199 Rn. 114), kann dahinstehen.
  • OLG Frankfurt, 09.12.2022 - 15 U 293/20

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Vermächtnis

    Daher greift die von den Klägern in Bezug genommene Rechtsprechung des Landgerichts Köln (LG Köln, Teilurteil vom 15. Juli 2014 - 2 O 534/13 -, juris, Rn. 102), wonach das Bestehen einer Nachlasspflegschaft nichts daran ändert, dass dem Vermächtnisnehmer die Erben bekannt sein müssen, weil nur diese Schuldner des Vermächtnisanspruchs sind, bereits im Ansatz nicht durch.
  • LG Koblenz, 29.01.2021 - 12 O 199/18

    Verjährungsfristbeginn für Pflichtteilsanspruch bei Nachlasspflegschaft

    (vgl. LG Köln, Teilurteil vom 15. Juli 2014 - 2 O 534/13 -, Rn. 102, juris).
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