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   LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16   

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LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16 (https://dejure.org/2018,33700)
LG Köln, Entscheidung vom 15.10.2018 - 18 O 270/16 (https://dejure.org/2018,33700)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 18 O 270/16 (https://dejure.org/2018,33700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis eines Kunden deutlich auf die Gefahren eines Frühstornos bei der Vermittlung einer Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Versicherungsmaklerhaftung/Zur Vermittlung von Netto-Policen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - PrismaLife 15 -, Nettopolice, Nettotarif, Beratungspflicht des VM, Vermittlungsprovision, fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung, Abschlusskosten, wirtschaftliche Einheit, Verwirkung des Vermittlungshonorars, Courtageanspruch, Courtage, Doppeltätigkeit, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beratungspflichten bei Vermittlung einer Nettopolice

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beratungspflichten bei Vermittlung einer Nettopolice

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht bei der Vermittlung von Nettopolicen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 05.07.2016 - 20 U 1011/16

    Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16
    Bei der Vermittlung einer Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung ist der Kunde deutlich auf die Gefahren eines Frühstornos hinzuweisen, insbesondere darauf, dass er sich bei diesem Vertragsmodell deutlich schlechter stehen kann als bei dem Abschluss einer Bruttopolice (anschl. an OLG München Hinweisbeschl.v. 5.7.2016 - 20 U 1011/16 = NJOZ 2017, 1366).

    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf die Auswirkungen des Abschlusses einer Nettopolice im Fall einer vorzeitigen Kündigung, insbesondere muss deutlich auf den Umstand hingewiesen werden, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (OLG München NJOZ 2017, 1366 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2015, 548).

    Ein Kunde, der nicht über vertiefte Kenntnisse im Versicherungsbereich verfügt, kann einem pauschalen vorgedruckten Hinweis auf die rechtliche Unabhängigkeit der Vergütungsvereinbarung auch bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags nicht entnehmen, dass er auch bei Beendigung des Versicherungsvertrags nach kurzer Zeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt und damit erheblich schlechter gestellt wird als bei einer Bruttopolice (OLG München NJOZ 2017, 1366).

    Die Beratungspflicht erstreckt sich im Falle der Vermittlung einer Nettopolice insbesondere darauf, dass der Kunde im Falle einer frühzeitigen Kündigung - anders als bei einer Bruttopolice - nicht nur keine Rückzahlung erhält, sondern darüber hinaus weitere Beträge zahlen muss und sich so deutlich schlechter stellt als beim Abschluss einer Bruttopolice (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 144/15; OLG München NJOZ 2017, 1366; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2017 - 20 U 38/17).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16
    Ein vom Versicherungsnehmer beauftragter Versicherungsmakler ist dessen Interessen- oder sogar Abschlussvertreter, hat ihm als Vertrauter und Berater individuellen Versicherungsschutz zu besorgen und weitgespannte Betreuungs- und Beratungsverpflichtungen (BGH NJW-RR 2007, 1503).

    Zwar ist ein Makler üblicherweise verpflichtet, über das von ihm zu vermittelnde Versicherungsverhältnis umfangreich zu beraten, nicht jedoch über den vorgelagerten Maklervertrag selbst; liegen jedoch besondere Umstände vor, anhand derer der Makler davon ausgehen muss, dass der künftige Vertragspartner die Verhältnisse nicht durchschaut, ist er ausnahmsweise nach Treu und Glauben auch diesbezüglich zu weitergehender Aufklärung verpflichtet, insbesondere bei Anhaltspunkten für ein fehlerhaftes Verständnis oder eine besondere geschäftliche Unerfahrenheit (BGH NJW-RR 2007, 1503).

  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16
    Die Aufklärungspflicht erstreckt sich auch auf die Auswirkungen des Abschlusses einer Nettopolice im Fall einer vorzeitigen Kündigung, insbesondere muss deutlich auf den Umstand hingewiesen werden, dass der Kunde bei der Nettopolice auch dann zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag nach kurzer Zeit beendet wird (OLG München NJOZ 2017, 1366 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2015, 548).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 144/15

    Provisionsanspruch des Versicherungsvermittlers: Besondere Dokumentationspflicht

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16
    Die Beratungspflicht erstreckt sich im Falle der Vermittlung einer Nettopolice insbesondere darauf, dass der Kunde im Falle einer frühzeitigen Kündigung - anders als bei einer Bruttopolice - nicht nur keine Rückzahlung erhält, sondern darüber hinaus weitere Beträge zahlen muss und sich so deutlich schlechter stellt als beim Abschluss einer Bruttopolice (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 144/15; OLG München NJOZ 2017, 1366; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2017 - 20 U 38/17).
  • OLG Hamm, 23.08.2017 - 20 U 38/17

    Lebensversicherung; Nettopolice mit gesonderter Vergütungsvereinbarung: Belehrung

    Auszug aus LG Köln, 15.10.2018 - 18 O 270/16
    Die Beratungspflicht erstreckt sich im Falle der Vermittlung einer Nettopolice insbesondere darauf, dass der Kunde im Falle einer frühzeitigen Kündigung - anders als bei einer Bruttopolice - nicht nur keine Rückzahlung erhält, sondern darüber hinaus weitere Beträge zahlen muss und sich so deutlich schlechter stellt als beim Abschluss einer Bruttopolice (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2016 - 12 U 144/15; OLG München NJOZ 2017, 1366; OLG Hamm, Beschluss vom 23.08.2017 - 20 U 38/17).
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