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   LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19   

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https://dejure.org/2020,21546
LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19 (https://dejure.org/2020,21546)
LG Köln, Entscheidung vom 18.02.2020 - 31 O 259/19 (https://dejure.org/2020,21546)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 31 O 259/19 (https://dejure.org/2020,21546)
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  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 242/87

    Anwaltswahl durch Mieterverein

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Das Recht der freien Anwaltswahl, wie es in § 3 III BRAO normiert ist, hat das Gesetz dem einzelnen um seines individuellen Schutzes willen verliehen und kann im Hinblick darauf, dass das persönliche Vertrauen des Rechtssuchenden in den zu beauftragenden Anwalt die sachliche Grundlage des Mandatsverhältnisses bildet, grundsätzlich auch nur von dem in seinen Interessen betroffenen Rechtssuchenden selbst wahrgenommen werden (BGH NJW 1990, 578).

    Dieser Sichtweise steht auch nicht das von der Antragstellerin zitierte Urteil des BGH vom 26.10.1989 (BGH NJW 1990, 578 - Anwaltswahl durch Mieterverein) entgegen.

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Die Bestimmung ist eine Marktverhaltensregelung iSv § 3 a UWG, die mit der RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (BGH GRUR 2016, 820).

    Vielmehr erfasst der Wortlaut der Norm ausnahmslos alle Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, unabhängig davon, wie intensiv oder schwierig diese Prüfung ist (BGH GRUR 2016, 820 Rn. 45).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Soweit sich die Werbung an den Endverbraucher richtet, ist abzustellen auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg).

    Dagegen wird der Verbraucher eine Angabe mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, wenn er für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen erheblichen Preis zu zahlen hat (vgl. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; GRUR 2014, 403 - DER NEUE).

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    § 12 Abs. 2 UWG begründet in seinem Anwendungsbereich eine widerlegliche tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit (st.Rspr; vgl. BGH GRUR 2000, 151 (152) - Späte Urteilsbegründung).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Gericht im konkreten Fall eine Irreführung auf Grund eigener Sachkunde bejahen oder verneinen möchte (BGH GRUR 2013, 1254 - Matratzen Factory Outlet).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2004, 162 [163] = NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; Köhler/Bornkamm, § 5 Rn. 1.171).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Soweit sich die Werbung an den Endverbraucher richtet, ist abzustellen auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Dagegen wird der Verbraucher eine Angabe mit situationsadäquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen, wenn er für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen erheblichen Preis zu zahlen hat (vgl. BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; GRUR 2014, 403 - DER NEUE).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2004, 162 [163] = NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; Köhler/Bornkamm, § 5 Rn. 1.171).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 259/19
    Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, GRUR 2004, 162 [163] = NJW 2004, 439 - Mindestverzinsung; BGH GRUR 2007, 1079 - Bundesdruckerei; BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll; Köhler/Bornkamm, § 5 Rn. 1.171).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

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