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   LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10   

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https://dejure.org/2010,32170
LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10 (https://dejure.org/2010,32170)
LG Köln, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 S 20/10 (https://dejure.org/2010,32170)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 S 20/10 (https://dejure.org/2010,32170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung ist unbegründet bei Fristversäumung durch einen Prozessbevollmächtigten einer Partei in Unkenntnis der Änderung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG; Begründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung bei Fristversäumung durch einen Prozessbevollmächtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10
    Denn die Kenntnis von Gesetzen wird von einem Anwalt, der sich auch über die Änderung von Gesetzen in angemessener Frist informieren muss, vorausgesetzt (vgl. nur Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10.12.1993; OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004, 6 U 178/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2004; Az.: I-5 U 46704).

    Bereits vor dem Hintergrund dieses langen Zeitraums hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers ausreichend Zeit von der Gesetzesänderung Kenntnis zu erlangen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 10.12.1993; OLG Rostock, Beschluss vom 19.03.2004, 6 U 178/03).

  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZB 105/07

    Anwendung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10
    So wurde vor diesem Zeitpunkt sowohl in der NJW (2009, 1610), in der MDR (2009, 706) als auch in der ZIP (2009, 987), der Beschluss des BGH vom 10.03.2009 (Az.: VIII ZB 105/07) abgedruckt, in dessen Leitsatz deutlich hervorgehoben wird, dass die Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG mit Wirkung zum 01.09.2009 aufgehoben wird.
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10
    Danach konnte vorliegend eine Weiterleitung der Berufungsschrift an das zuständige Landgericht erst bei Vorlage an den Senatsvorsitzenden wegen der beantragten Fristverlängerung am 21.12.2009 erwartet werden (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 05.10.2005, Az.: VIII ZB 125/04, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.01.2006, Az.: 1 BvR 2558/05).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10
    Danach konnte vorliegend eine Weiterleitung der Berufungsschrift an das zuständige Landgericht erst bei Vorlage an den Senatsvorsitzenden wegen der beantragten Fristverlängerung am 21.12.2009 erwartet werden (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 05.10.2005, Az.: VIII ZB 125/04, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.01.2006, Az.: 1 BvR 2558/05).
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