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   LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18   

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LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18 (https://dejure.org/2018,45840)
LG Köln, Entscheidung vom 20.12.2018 - 36 O 147/18 (https://dejure.org/2018,45840)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 36 O 147/18 (https://dejure.org/2018,45840)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • presseportal.de (Pressemitteilung)

    VW wegen Abgasmanipulationen zur Rücknahme eines Diesel-SUV mit Euro-Norm 6 verpflichtet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Schadensersatz beim VW Touareg

  • test.de (Kurzinformation)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Das gilt auch, wenn der Käufer sich bis zum Bekanntwerden einer solchen Täuschung keine konkreten Vorstellungen von den technischen Einrichtungen und den rechtlichen Voraussetzungen für die Typgenehmigung gemacht hat (so auch OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, juris Rz. 36, 38).

    Denn ein Fahrzeugkäufer darf auch ohne solche detaillierten Vorstellungen davon ausgehen, dass ein von ihm für den Inlandsbetrieb erworbener Pkw eines namhaften Herstellers entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, zitiert nach juris Rz. 36 ff.; ähnlich auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 53).

    Schließlich ist dem Kläger die Durchführung des Software-Updates auch deshalb nicht zumutbar, weil er zu Recht befürchtet, dass dem Fahrzeug auch nach Durchführung des Software-Updates allein wegen der Betroffenheit von dem Abgasskandal und der Veränderung des Originalzustandes durch das Update mit der Gefahr von Folgeproblemen ein merkantiler Minderwert verbleiben wird (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss v. 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, juris Rz. 48).

  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Ein Schaden im Sinne des § 826 BGB ist nicht nur die Verletzung bestimmter Rechte oder Rechtsgüter oder eine nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage, sondern darüber hinaus jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses (BGH, Urteil vom 19.07.2004, Az. II zR 402/02, juris Rz. 41; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 28).

    Allerdings dürfen die Käufer von Kraftfahrzeugen berechtigterweise erwarten, dass diese übliche Abweichung nicht durch den Einsatz einer Manipulationssoftware noch vergrößert wird (so auch LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 32).

    Er muss nur die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglichen Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen haben (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, Az. II ZR 402/02, juris Rz. 47; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 48).

  • LG Aachen, 07.07.2017 - 8 O 12/16

    Abgasskandal, Käufererwartung, nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne von

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Die schädigende Handlung der Beklagten lag hier gerade darin, dass sie die Fahrzeuge des streitgegenständlichen Typs in einem Zustand hergestellt und auf den Markt und an ihre Kunden gebracht hat, in welchem durch die eingebaute unzulässige Abschalteinrichtung dem Prüfstandsverfahren die Aussagekraft in Bezug auf den realen Fahrbetrieb des Fahrzeugs genommen wurde und damit die ohnehin durch die Beschränkung auf die Prüfstandswerte nur eingeschränkte staatliche Kontrolle der Abgasgrenzwerte ihre Wirksamkeit vollends verloren hat (ähnlich - für die EA 189-Motoren - LG Aachen, Urteil v. 07.07.2017, Az. 8 O 12/16, zitiert nach: juris Rz. 29; LG Osnabrück, Urteil v. 09.05.2017, Az. 1 O 29/17, zitiert nach: juris Rz. 42; LG Arnsberg, Urteil v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, zitiert nach: juris Rz. 22; jeweils m. w. N.).

    Auf dieser Basis schätzt die Kammer im vorliegenden Fall - ausgehend von einem unstreitigen Kilometerstand Null bei Übergabe des Neufahrzeugs sowie von einer geschätzten voraussichtlichen Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Pkw von 250.000 km (so auch LG Aachen, Urteil v. 07.07.2017, Az. 8 O 12/16, zitiert nach: juris Rz. 38, m. w. N.) - die von dem Kläger für die Zeit bis zur Durchführung der Rückübereignung zu leistende Nutzungsentschädigung auf.

  • LG Arnsberg, 14.06.2017 - 1 O 25/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rücktritt vom Kaufvertrag über einen

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Die schädigende Handlung der Beklagten lag hier gerade darin, dass sie die Fahrzeuge des streitgegenständlichen Typs in einem Zustand hergestellt und auf den Markt und an ihre Kunden gebracht hat, in welchem durch die eingebaute unzulässige Abschalteinrichtung dem Prüfstandsverfahren die Aussagekraft in Bezug auf den realen Fahrbetrieb des Fahrzeugs genommen wurde und damit die ohnehin durch die Beschränkung auf die Prüfstandswerte nur eingeschränkte staatliche Kontrolle der Abgasgrenzwerte ihre Wirksamkeit vollends verloren hat (ähnlich - für die EA 189-Motoren - LG Aachen, Urteil v. 07.07.2017, Az. 8 O 12/16, zitiert nach: juris Rz. 29; LG Osnabrück, Urteil v. 09.05.2017, Az. 1 O 29/17, zitiert nach: juris Rz. 42; LG Arnsberg, Urteil v. 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, zitiert nach: juris Rz. 22; jeweils m. w. N.).

    Denn ein Fahrzeugkäufer darf auch ohne solche detaillierten Vorstellungen davon ausgehen, dass ein von ihm für den Inlandsbetrieb erworbener Pkw eines namhaften Herstellers entweder zu Recht zugelassen oder zulassungsfähig ist (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 20.12.2017, Az. 18 U 112/17, zitiert nach juris Rz. 36 ff.; ähnlich auch LG Arnsberg, Urteil vom 14.06.2017, Az. 1 O 25/17, juris Rz. 53).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektien Tatbestand dieser Anspruchsgrundlage verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2016, Az. VI ZR 536/15, juris Rz. 13).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Er muss nur die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden anderer auswirken könnte, und die Art des möglichen Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen haben (BGH, Urteil vom 19. Juli 2004, Az. II ZR 402/02, juris Rz. 47; LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017, Az. 6 O 119/16, juris Rz. 48).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Köln, 20.12.2018 - 36 O 147/18
    Die Kammer teilt insoweit die Beurteilung des LG Hildesheim, dass "kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit dieser Motorsteuerungssoftware erwerben würde, wenn die Beklagte ihn vor dem Kauf darauf hinweisen würde, dass die Software nicht gesetzeskonform sei und er deshalb jedenfalls mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das KBA rechnen müsse." (LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16, juris, Rz. 31).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20

    Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG)

    Durch die in der verwendeten Motorsteuerungssoftware enthaltene "Aufwärmstrategie" ("Strategie A") hat die Beklagte gegen Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verstoßen, da sich der Stickstoff-Ausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb erheblich verringert (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 05.06.2020 - 8 U 1803/19 - BeckRS 2020, 17355; LG Oldenburg, Urt. v. 02.03.2020 - 16 O 2113/19 - BeckRS 2020, 5916; LG Ingolstadt, Urt. v. 28.02.2020 - 51 O 926/19, BeckRS 2020, 9629; LG Lüneburg, Urt. v. 12.02.2019 - 9 O 140/18 - BeckRS 2019, 3857; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18 - BeckRS 2018, 35370).

    Die Mitarbeiter der EE AG und der Beklagten, welche die Manipulation an der Motorsoftware vorgenommen und veranlasst haben, haben die Erwartung der Autokäufer hintergangen, dass die Abgas- und Verbrauchswerte auch im Realbetrieb und nicht nur nahezu ausschließlich im Prüfstandbetrieb die Abgaswerte einhalten (so auch LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18 - BeckRS 2018, 35370; LG Offenburg, Urt. v. 12.05.2017 - 6 O 119/16 -, juris, Rn. 32).

    Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos mit dem Motor Typ1 bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Wettbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte (NOx) erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen (vgl. LG Krefeld, Urt. v. 06.11.2019 - 2 O 370/18 - BeckRS 2019, 29120; LG Hannover, Urt. v. 13.05.2019 - 1 O 129/1 - BeckRS 2019, 10926; LG Lüneburg, Urt. v. 12.02.2019 - 9 O 140/18 - BeckRS 2019, 3857; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18 - BeckRS 2018, 35370).

  • LG Krefeld, 15.01.2020 - 2 O 454/18

    Abgasskandal: Autohaus zur Rücknahme eines Audi Q5 verurteilt

    Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Wettbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte (NOx) erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen (ähnlich LG Heilbronn, Urt. v. 10.12.2018 - 5 O 117/18; LG Hannover, Urt. v. 13.05.2019 - 1 O 129/18; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18).
  • LG Köln, 12.02.2020 - 4 O 180/19

    Abgasskandal - Audi zu Schadensersatz bei A6 mit Motor EA 897 verurteilt

    Es darf davon ausgegangen werden, dass das KBA sich über die weitreichenden Konsequenzen vor der Verlautbarung verpflichtender Rückrufe vollumfänglich im Klaren war und die Bewertung der Software als unzulässige Abschalteinrichtung nur in solchen Fällen getroffen hat, in denen dies unausweichlich war (LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, 36 O 147/18, BeckRS 2018, 35370).

    Der Kläger befürchtet, dass das von der Beklagten angebotene Update den vorhandenen technischen Mangel des streitgegenständlichen Pkw entweder nicht dauerhaft beheben oder aber wieder zu neuen Problemen führen wird: Diese berechtigten Zweifel ergeben sich bereits daraus, dass es der Beklagten bisher offenbar nicht gelungen ist, Dieselfahrzeuge herzustellen, die - ohne Manipulationen - einerseits die Abgasgrenzwerte wenigstens im Prüfstandsverfahren einhalten und andererseits die am Markt erwünschte und beworbene Leistung bringen, während sie nunmehr geltend macht, dass ihr kurz nach Bekanntwerden der Manipulationen die Lösung dieses Problems mittels eines einzigen Software-Updates - ohne die Notwendigkeit von Hardware-Nachrüstungen, ohne erneute Unterwanderung der Aussagekraft der Prüfstandswerte und ohne jegliche nachteilige Folgen - gelungen sei (im Anschluss an LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, 36 O 147/18, BeckRS 2018, 35370).

  • LG Krefeld, 06.11.2019 - 2 O 370/18
    Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Wettbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte (NOx) erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen (ähnlich LG Heilbronn, Urt. v. 10.12.2018 - 5 O 117/18; LG Hannover, Urt. v. 13.05.2019 - 1 O 129/18; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18).
  • LG Krefeld, 11.03.2020 - 2 O 509/18

    Schadensersatz beim Audi A8 im Abgasskandal

    Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Wettbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte (NOx) erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen (ähnlich LG Heilbronn, Urt. v. 10.12.2018 - 5 O 117/18; LG Hannover, Urt. v. 13.05.2019 - 1 O 129/18; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18).
  • LG Köln, 15.09.2020 - 32 O 200/19

    Abgasskandal: Porsche - Hersteller - Delikt

    Es darf davon ausgegangen werden, dass das KBA sich über die weitreichenden Konsequenzen vor der Verlautbarung verpflichtender Rückrufe vollumfänglich im Klaren war und die Bewertung der Abschalteinrichtung als unzulässig nur in solchen Fällen getroffen hat, in denen dies unausweichlich war (vgl. LG Köln, Urteil vom 20.12.2018, Az.: 36 O 147/18 in BeckRS 2018, 35370).
  • LG Köln, 22.04.2020 - 7 O 283/19
    Mit Blick auf das Fehlen jedweder ersichtlicher legitimer Zwecke auch der "Aufwärmstrategie" ist diese in der Sache aber gleichfalls als Werkzeug zur gezielten Manipulation von Zulassungstests zu behandeln, so dass sich ihre Entwicklung und Verwendung als sittenwidrig darstellt (so auch LG Köln, Urteil v. 20. Dezember 2018, Az.: 36 O 147/18; LG Oldenburg, Urteil v. 2. März 2020, Az.: 16 O 2113/19).
  • LG Krefeld, 15.06.2022 - 3 O 445/20
    Die daraus zu entnehmende Gesinnung, aus Unfähigkeit oder Gewinnstreben massenhaft die Käufer der so produzierten Autos bei ihrer Kaufentscheidung zu täuschen, die Wettbewerber zu benachteiligen und die Umwelt so zu schädigen, dass Gesundheitsgefahren drohen, weil die Schadstoffwerte (NOx) erhöht werden, lässt das Verhalten insgesamt als sittenwidrig erscheinen (ähnlich LG Heilbronn, Urt. v. 10.12.2018 - 5 O 117/18; LG Hannover, Urt. v. 13.05.2019 - 1 O 129/18; LG Köln, Urt. v. 20.12.2018 - 36 O 147/18).
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