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LG Köln, 21.05.2015 - 86 O 18/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung der Barkaution und des Bürgschaftsbetrages bei Beendigung des Leasingvertrags; Kautionsvereinbarung als schuldrechtliche Sicherungsabrede zwischen den Parteien des Leasingvertrages
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.05.2015 - 86 O 18/15
- OLG Köln, 03.11.2015 - 15 U 93/15
- BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 263/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 22/00
Pflicht des Leasinggebers zur Mitwirkung bei Rückgabe des Leasingobjekts
Auszug aus LG Köln, 21.05.2015 - 86 O 18/15
Das OLG Düsseldorf hat in einer solchen Vereinbarung eines Ortes, der in keinem konkreten Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien steht, sogar eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB gesehen, sodass die Klausel schon gar nicht Bestandteil des Vertrags wurde (OLG Düsseldorf, BeckRS 2000, 31002323;… so auch Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl. 2006, Rn.183). - BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88
Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache
Auszug aus LG Köln, 21.05.2015 - 86 O 18/15
Insbesondere ist die Klägerin ihrer Pflicht zur Rückgabe der Leasingsachen gem. § 546 BGB analog, der für Leasingverträge als atypische Mietverträge gilt (BGH stRpsr, NJW 1990, 1113), nachgekommen.
- OLG Köln, 03.11.2015 - 15 U 93/15
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Leasingnehmers zur Rückgabe des …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 21.5.2015 (86 O 18/15) wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Köln vom 21.5.2015 (86 O 18/15) abzuweisen.