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   LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10   

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LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10 (https://dejure.org/2013,25926)
LG Köln, Entscheidung vom 22.04.2013 - 28 O 575/10 (https://dejure.org/2013,25926)
LG Köln, Entscheidung vom 22. April 2013 - 28 O 575/10 (https://dejure.org/2013,25926)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08

    Urheberrecht: Öffentliches Zugänglichmachen eines Fotos im Internet bei dessen

    Auszug aus LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
    Der Schuldner wusste um die genaue URL, auf welcher die in Rede stehenden Lichtbilder vorhanden waren (s. hierzu auch LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08, ZUM 2009, 253 ff m. w. N. aus der Rspr.).
  • LG Mannheim, 07.11.2008 - 7 O 224/08

    Urheberrecht: Störerhaftung einer ausländischen

    Auszug aus LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
    Der Schuldner wusste um die genaue URL, auf welcher die in Rede stehenden Lichtbilder vorhanden waren (s. hierzu auch LG Hamburg, 07.11.2008 - 308 O 101/08, ZUM 2009, 253 ff m. w. N. aus der Rspr.).
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt, URL-Adresse -

    Auszug aus LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
    Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen.
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
    Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen.
  • LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09
    Auszug aus LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10
    Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen.
  • OLG Köln, 27.06.2013 - 6 W 77/13

    Kostenentscheidung

    Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 22.4.2013 - 28 O 575/10 SH I - wird zurückgewiesen.
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