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   LG Köln, 22.05.2014 - 88 O 78/13   

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https://dejure.org/2014,19323
LG Köln, 22.05.2014 - 88 O 78/13 (https://dejure.org/2014,19323)
LG Köln, Entscheidung vom 22.05.2014 - 88 O 78/13 (https://dejure.org/2014,19323)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 (https://dejure.org/2014,19323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung einer Schlichtungsstelle zur Erhebung eines Entgelts von Energieversorgungsunternehmen; Bemessung der Schlichtungsgebühren im Verhältnis zum Gesamtaufwand der Schlichtungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermächtigung einer Schlichtungsstelle zur Erhebung eines Entgelts von Energieversorgungsunternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermächtigung einer Schlichtungsstelle zur Erhebung eines Entgelts von Energieversorgungsunternehmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ermächtigung einer Schlichtungsstelle zur Erhebung eines Entgelts von Energieversorgungsunternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 13.01.2014 - 93 O 114/12
    Auszug aus LG Köln, 22.05.2014 - 88 O 78/13
    Die Kammer schließt sich wegen der grundsätzlichen Berechtigung dieser Fallpauschalen den Ausführungen der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.1.2014 - 93 O 114/12 - an.
  • OLG Köln, 17.02.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 12.01.2016 - 18 U 127/14

    Höhe der Vergütung für die Tätigkeit als Schlichtungstelle für Verbraucher im

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. Mai 2014 - 88 O 78/13 - gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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