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   LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15   

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LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15 (https://dejure.org/2016,68930)
LG Köln, Entscheidung vom 27.04.2016 - 28 O 379/15 (https://dejure.org/2016,68930)
LG Köln, Entscheidung vom 27. April 2016 - 28 O 379/15 (https://dejure.org/2016,68930)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach der Rechtsprechung des BGH nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR-Prax 2012, 338550; BGH, NJW 2010, 3025 m.w.N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Hannover) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647).

    In räumlicher und thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 Tz. 47; BGH, NJW 2012, 767).

    Vielmehr gehören zur Privatsphäre alle Angelegenheiten, die dem Betroffenen nicht nur im häuslichen, sondern auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichern (BVerfG, NJW 2008, 1793, Tz. 47).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts fehlt es an einem absoluten Schutzbereich des Rechts; der Schutzumfang muss vielmehr jeweils durch eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BVerfGE 101, 361 [393] = GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BGH, GRUR 1994, 391 [392] - Alle reden vom Klima; GRUR 2004, 590 - Satirische Fotomontage).

    Zwar kann eine Selbstöffnung des Privaten deren Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II).

    Vielmehr muss die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (BGH, NJW 2004, 594, 595; BVerfG, NJW 2000, 1021, 1023 - Caroline von Monaco; Wenzel/von Strobl-Alberg, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 8 Rn. 75).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    In räumlicher und thematischer Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der das Bedürfnis verwirklichen hilft, von der öffentlichen Erörterung verschont gelassen zu werden (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 Tz. 47; BGH, NJW 2012, 767).

    Unter diesen Bereich fallen nicht nur Vorgänge, deren öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, deren Bekanntwerden als peinlich empfunden wird oder die nachteilige Reaktionen der Umwelt auslöst (vgl. BGH NJW 2012, 767, 771).

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Es würde indes eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 17.2.2009 - VI ZR 75/08, Rn. 13).

    Das Interesse der Presse, darüber hinaus durch besonders zeitnah, aktuell oder gar sensationell erscheinende Fotos den Absatz ihrer Produkte zu fördern, hat hingegen keinen Bezug zu einem als berechtigt anzuerkennenden Informationsinteresse, hinter dem der Persönlichkeitsschutz zurücktreten muss (vgl. BGH, Urteil vom 17.2.2009 - VI ZR 75/08, Rn. 17).

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach der Rechtsprechung des BGH nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR-Prax 2012, 338550; BGH, NJW 2010, 3025 m.w.N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Hannover) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647).
  • EGMR, 06.04.2010 - 25576/04

    FLINKKILÄ AND OTHERS v. FINLAND

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Die Privatsphäre umfasst persönliche Informationen, von denen der Betroffene berechtigterweise erwarten kann, dass sie nicht ohne seine Einwilligung veröffentlicht werden (EGMR, Urt. v. 6.4.2010 - 25576/04 Nr. 75- Flinkkilä u. a./Finnland).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Zwar kann eine Selbstöffnung des Privaten deren Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Zwar kann eine Selbstöffnung des Privaten deren Schutz begrenzen (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022 - Caroline von Monaco; BGH, NJW 2005, 594, 595 - Uschi Glas; NJW 2004, 762 - Feriendomizil I; NJW 2004, 766- Feriendomizil II).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach der Rechtsprechung des BGH nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH GRUR-Prax 2012, 338550; BGH, NJW 2010, 3025 m.w.N.), das sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1793 - Caroline von Hannover) als auch mit der Rechtsprechung des EGMR im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2016 - 28 O 379/15
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts fehlt es an einem absoluten Schutzbereich des Rechts; der Schutzumfang muss vielmehr jeweils durch eine Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite bestimmt werden (BVerfGE 101, 361 [393] = GRUR 2000, 446 - Caroline von Monaco; BGH, GRUR 1994, 391 [392] - Alle reden vom Klima; GRUR 2004, 590 - Satirische Fotomontage).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • OLG Köln, 19.01.2017 - 15 U 88/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.04.2016 (28 O 379/15) wird zurückgewiesen, Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Köln vom 27.04.2016 (Az. 28 O 379/15) abzuweisen.

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