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   LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15   

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LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15 (https://dejure.org/2017,63026)
LG Köln, Entscheidung vom 30.01.2017 - 101 KLs 13/15 (https://dejure.org/2017,63026)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 101 KLs 13/15 (https://dejure.org/2017,63026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

  • beck.de (Kurzinformation, 30.01.2017)

    Haftstrafen nach Einbrüchen in Kirchen zur Finanzierung des Dschihad

  • kirche-und-leben.de (Kurzinformation, 10.08.2019)

    Sieben Männer wegen Kirchenraubs verurteilt - Keine eindeutigen Beweise zu IS-Unterstützung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Dringend braucht der Verdacht noch nicht zu sein; § 100a verlangt nur einfachen Verdacht, der allerdings auf bestimmten Tatsachen beruhen muss (BGH, Beschl. v. 22.03.2001 - GSSt 1/00, NJW 2001, 2266 (2268)).

    Für den erforderlichen, durch bestimmte Tatsachen zu konkretisierenden „Verdacht” einer Bande kommt es auf die sonstigen Umstände der Tatbegehung an, wie etwa konspirative Vorbereitung oder tatbegleitende Maßnahmen, die auf ein organisiertes Verhalten von mehr als zwei Personen hindeuten (BGH, Beschl. v. 22.03.2001 - GSSt 1/00, NJW 2001, 2266 (2268)).

    Eine Bande im Sinne der §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB ist der Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Diebes- oder Raubtaten zu begehen (BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 244 Rn. 34 ff.).

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (im folgenden TKÜ) nach § 100a StPO sind unzulässig mit der Folge eines Verwertungsverbotes, wenn es an den materiellen Voraussetzungen für die Maßnahme fehlt (BGH, Urt. v. 16.02.1995 - 4 StR 729/94, NJW 1995, 1974), etwa weil von vornherein kein Tatverdacht oder kein Verdacht einer Katalogtat besteht; andererseits ist nicht erforderlich, dass sich der Verdacht der Katalogtat, der Anlass für die Maßnahme war, im Nachhinein auch bestätigt hat (BGH, Urt. v. 30.08.1978 - 3 StR 255/78, BGHSt 28, 122).

    Insofern ist die Nachprüfung durch den Tatrichter, ob die Ergebnisse der Telefonüberwachung verwertbar sind, auf den Maßstab der Vertretbarkeit beschränkt (BGH, Urt. v. 16.02.1995 - 4 StR 729/94, NJW 1995, 1974).

  • BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Dieser Beitritt wiederum kann auch durch konkludentes Verhalten stattfinden; im Rahmen einer „Gesamtwürdigung“ muss allerdings auch immer die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass ein Bandenmitglied aus eigennützigen Gründen eine nicht bandenmäßige Tat begangen haben kann (BGH, Urteil vom 18.10.2012, NStZ-RR 2013, 208).

    Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen schließlich keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied aus einem eigennützigen Motiv heraus auch eine nicht bandenmäßig begangene Tat begangen haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 StR 120/12, dazu BGH, Urteil vom 18.10.2012, NStZ-RR 2013, 208).

  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Sie dient - anders als die in erster Linie für den materiellen Schadensersatz bei Vermögensdelikten vorgesehene Vorschrift des § 46a Nr.?2 StGB - durch den Ausgleich immaterieller Folgen zwischen Täter und Opfer der Lösung von Konflikten, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie veranlasst worden sind (BGH, NJW 2013, 483, 484 m.w.N.).

    Sie dient - anders als die in erster Linie für den materiellen Schadensersatz bei Vermögensdelikten vorgesehene Vorschrift des § 46a Nr.?2 StGB - durch den Ausgleich immaterieller Folgen zwischen Täter und Opfer der Lösung von Konflikten, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie veranlasst worden sind (BGH, NJW 2013, 483, 484 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande: Bandenabrede, Gesamtwürdigung,

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2007, 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35).

    Jedoch kann die Bandenabrede auch solchen Einbruchsdiebstählen, die in wechselnder Beteiligung ohne Vorausplanung spontan vollendet oder versucht werden, zugrunde liegen, wenn in einer Tätergruppe eine Übereinkunft dahin besteht, in Zukunft sich ergebende günstige Situationen entsprechend auszunutzen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 372/07, NStZ 2009, 35 f.).

  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 120/12

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Grundlage für die Bewertung einer Tätergruppierung als „Bande“ ist daher stets eine Gesamtwürdigung, bei der alle für und gegen eine Bande sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen sind; dabei ist immer auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied aus einem eigennützigen Motiv heraus auch eine nicht bandenmäßig begangene Tat begangen haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 StR 120/12).

    Insbesondere in Fällen, die auf einem spontanen Tatentschluss beruhen, an denen nicht alle Bandenmitglieder mitwirken, bei denen ferner die nicht unmittelbar mitwirkenden Bandenmitglieder keinen Beuteanteil erhalten sollen und bei denen schließlich keine Tatmittel der Bande verwendet werden, ist bei der notwendigen Gesamtwürdigung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass ein Bandenmitglied aus einem eigennützigen Motiv heraus auch eine nicht bandenmäßig begangene Tat begangen haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 StR 120/12, dazu BGH, Urteil vom 18.10.2012, NStZ-RR 2013, 208).

  • BGH, 24.06.2014 - 2 StR 83/14

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Von der Annahme eines minder schweren Falles unter ergänzender Heranziehung eines vertypten Strafmilderungsgrundes ist allerdings abzusehen, wenn der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen im Mindestmaß (noch) niedriger wäre (als der Strafrahmen für den minderschweren Fall) und die Strafe dem unteren Bereich des angewandten Strafrahmens entnommen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1999, 4 StR 686/98, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24.07.2014, 2 StR 83/14, zitiert nach juris Rn. 3; Fischer, § 50 Rn. 2-5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Von der Annahme eines minder schweren Falles unter ergänzender Heranziehung eines vertypten Strafmilderungsgrundes ist allerdings abzusehen, wenn der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen im Mindestmaß (noch) niedriger wäre (als der Strafrahmen für den minderschweren Fall) und die Strafe dem unteren Bereich des angewandten Strafrahmens entnommen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1999, 4 StR 686/98, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24.07.2014, 2 StR 83/14, zitiert nach juris Rn. 3; Fischer, § 50 Rn. 2-5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Der Annahme einer Dreierbande steht nicht entgegen, wenn einer der Täter lediglich eine Gehilfentätigkeit ausüben will (BGH, Beschluss vom 15.01.2002, BGHSt 47, 214).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung BVerfGE 30, 1 einen solchen Kompetenzverstoß nicht gesehen.
  • BVerfG, 29.06.2005 - 2 BvR 866/05

    Fernmeldegeheimnis; Telekommunikationsüberwachung (Beweisverwertungsverbot bei

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Schwerer bandenmäßiger Diebstahl (Bandenabrede: Gesamtbetrachtung, späteres

  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat;

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Beihilfe zum versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl (Strafzumessung)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Bandendiebstahl (Tat in Erfüllung der Bandenabrede: Feststellungen);

  • BGH, 01.03.2011 - 4 StR 30/11

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Schwerer Bandendiebstahl (Bezug der Tat zur Bandenrede; Bandidos);

  • BGH, 28.09.2011 - 2 StR 93/11

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
  • OLG Köln, 06.08.1991 - Ss 330/91

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Betrug durch Unterlassung der Mitteilung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Das Landgericht Köln (101 KLs 13/15) führte weitgehend parallel zum hiesigen Verfahren eine Hauptverhandlung wegen anderer Tatvorwürfe und verurteilte ihn am 30. Januar 2017 wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, wegen Verabredung zu einem schweren Bandendiebstahl sowie wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten.
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