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   LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05   

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https://dejure.org/2005,30446
LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05 (https://dejure.org/2005,30446)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11.05.2005 - 1 T 115/05 (https://dejure.org/2005,30446)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 1 T 115/05 (https://dejure.org/2005,30446)
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  • OLG Oldenburg, 03.01.2002 - 2 W 156/01

    Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über ein Wohngrundstück bei der

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05
    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05
    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05
    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
  • OLG Koblenz, 25.01.2005 - 5 W 55/05

    Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit bei Erwirkung eines

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05
    Nachdem gemäß Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Schuldner vom 19. Januar 2005 "eine Räumungsfrist von zunächst 6 Monaten ausgesprochen werden" sollte, hat die Kammer auf das auf diesen Zeitraum entfallende angemessene Nutzungsentgelt abgestellt (vgl. auch OLG Koblenz WuM 2005, 202), das nach der unbestritten gebliebenen Behauptung der Gläubiger mit 750, 00 Euro monatlich anzusetzen ist.
  • OLG Jena, 22.05.2000 - 6 W 331/00

    Vollstreckungsschutz, Auflagen

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 1 T 115/05
    Vielmehr kann in einem solchen Fall nur eine letztlich auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommen, die § 765 a ZPO zwar auch zulässt, dies jedoch nur "in absoluten Ausnahmefällen" (BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW 1998, 295, OLG Oldenburg MDR 2002, 664), weil grundsätzlich "die Einstellung nach § 765 a ZPO den Titel nicht dauerhaft beseitigen darf" (Thüringer Oberlandesgericht NJW-RR 2000, 1251).
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