Rechtsprechung
LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heise.de (Pressebericht, 02.08.2005)
Netzbetreiber muss Anordnung der Telefonüberwachung dulden
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern - 1 AR -Eildienst- 1/05
- AG Kaiserslautern, 15.01.2005 - 1 AR 1/05
- LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05
- OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
- LG Kaiserslautern, 02.08.2005 - 1 T 12/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall trotz Erledigung ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fortbestehen, nämlich dann, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist, was etwa in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe oder in Fällen einer Wiederholungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 05. Dezember 2001, Az.: 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00 und 2 BvR 1777/00, Fundstelle: NJW 2002, 2456; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. März 2003, Az.: 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99, Fundstelle: NJW 2003, 1787). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01
Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden
Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05
Doch auch wenn man hiervon ausgehen will (vgl. in diesem Zusammenhang etwa OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. April 2003, Az.: 2 K 258/01, Fundstelle: NuR 2004, 194) und auch davon, dass die Beteiligte zu 1. als Adressatin einer pflichtenbegründenden gerichtlichen Anordnung in durch Artikel 12 und 10 des Grundgesetzes geschützten Positionen berührt sein kann, vermag doch nur eine sachlich eingeschränkte und für das vorliegende Verfahren gerade nicht greifende Beschwerdebefugnis bejaht zu werden. - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall trotz Erledigung ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fortbestehen, nämlich dann, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist, was etwa in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe oder in Fällen einer Wiederholungsgefahr zu bejahen sein kann (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 05. Dezember 2001, Az.: 2 BvR 527/99, 2 BvR 1337/00 und 2 BvR 1777/00, Fundstelle: NJW 2002, 2456; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. März 2003, Az.: 1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99, Fundstelle: NJW 2003, 1787). - LG Bielefeld, 01.12.2003 - Qs 495/03
Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.02.2005 - 1 T 12/05
In diesem Umfang wird der Netzbetreiber als unmittelbar in grundrechtlich geschützten Positionen berührt angesehen; insoweit handele es sich nicht in erster Linie um einen Eingriff in die Rechtssphäre des Beschuldigten oder dessen Nachrichtenmittlers, sondern um eine die Rechtsstellung des Netzbetreibers unmittelbar tangierende gesetzliche Rechtswirkung der in Rede stehenden Anordnung (vgl. etwa LG Bielefeld, Beschluss vom 01. Dezember 2003, Az.: Qs 495 - 498/03, Fundstelle: MMR 2004, 702).