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   LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02   

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LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02 (https://dejure.org/2004,25525)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26.03.2004 - 2 O 20/02 (https://dejure.org/2004,25525)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 26. März 2004 - 2 O 20/02 (https://dejure.org/2004,25525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    So weit sich die Beklagte auf die Entscheidungen des BGH vom 15. Oktober 1987, III ZR 235/86 (NJW 1988, 697) und vom 30. Oktober 1986, III ZR 262/85 (WM 1987, 307 f.) bezieht, hat sich der BGH in der zuletzt genannten Entscheidung im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses konkret dazu geäußert, dass die Vorschriften der §§ 170 - 173 BGB grundsätzlich nicht auf rein prozessuale Willenserklärungen anwendbar sind.

    37 aaa) Die §§ 171 - 173 BGB und die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln las sen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht er teilt (BGHZ 102, 60, 64; NJW 2002, 2325).

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Eine ohne diese Erlaubnis abgeschlossener umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig (BGHZ 145, 265, 269 ff.; NJW 2004, 59, 60; NJW 2004, 154, 157).

    Denn eine Genehmigung setzt voraus, dass der Genehmigende die Unwirksamkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH NJW 2004, 59, 61).

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Eine ohne diese Erlaubnis abgeschlossener umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig (BGHZ 145, 265, 269 ff.; NJW 2004, 59, 60; NJW 2004, 154, 157).

    Im Hinblick darauf sind die §§ 171 - 173 BGB und die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht auch in den Fällen der Nichtigkeit einer Bevollmächtigung wegen Verstoßes gegen Artikel 1 § 1 RechtsberatungsG anwendbar (BGH NJW 2004, 154, 158).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    37 aaa) Die §§ 171 - 173 BGB und die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Anwendungsfälle des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass derjenige, der einem gutgläubigen Dritten gegenüber zurechenbar den Rechtsschein einer Bevollmächtigung eines anderen setzt, sich so behandeln las sen muss, als habe er dem anderen wirksam Vollmacht er teilt (BGHZ 102, 60, 64; NJW 2002, 2325).

    Abgesehen davon kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des § 173 BGB nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände, sondern allein auf das Kennen oder Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst an (vgl. BGH WM 2001, 2113, 2115; WM 2002, 1273, 1275).

  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Der Schutz des Schuldners wird in ausreichendem Maße durch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe mit ih ren vielfältigen Möglichkeiten einer Einstellung der Zwangsvollstreckung und durch die Schadensersatzpflicht der Bank bei mißbräuchlicher Nutzung des Vollstreckungstitels gesichert (BGHZ 99, 274, 282; NJW-RR 1990, 246; WM 2003, 64, 65 f.).
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Der Schutz des Schuldners wird in ausreichendem Maße durch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe mit ih ren vielfältigen Möglichkeiten einer Einstellung der Zwangsvollstreckung und durch die Schadensersatzpflicht der Bank bei mißbräuchlicher Nutzung des Vollstreckungstitels gesichert (BGHZ 99, 274, 282; NJW-RR 1990, 246; WM 2003, 64, 65 f.).
  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Wenn die Bank aus der Grund schuld Zahlung und Befriedigung erhält, kann sie aus dem Schuldversprechen nicht mehr vorgehen, selbst wenn ihr weite re Forderungen gegen den Schuldner zustehen (BGH NJW 1991, 286, 287).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Sowohl die Gesellschaft als auch die Mitgesellschafter haften für die mit Vertrag vom 17. Juni/8. Juli 1994 zu Lasten der Gesellschaft begründeten Darlehensschuld gemäß §§ 128 ff. HGB (analog) persönlich mit ihrem Privat vermögen (vgl. BGHZ 142, 315, 318 ff.; 146, 341; 150, 1, 3).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Diese geht zwar auf eine einseitige Willenserklärung des Mitgesellschafters Jürgen M. mit Wirkung für den Kläger zurück, die auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtet war und rein prozessualen Grundsätzen untersteht (vgl. BGH WM 2003, 914, 915).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 26.03.2004 - 2 O 20/02
    Eine ohne diese Erlaubnis abgeschlossener umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig (BGHZ 145, 265, 269 ff.; NJW 2004, 59, 60; NJW 2004, 154, 157).
  • BGH, 30.10.1986 - III ZR 262/85

    Reichweite der Formnichtigkeit eines Betreuungsvertrages und

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99

    Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

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