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   LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06   

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LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06 (https://dejure.org/2010,26710)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2010 - 6 O 300/06 (https://dejure.org/2010,26710)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 6 O 300/06 (https://dejure.org/2010,26710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Besondere Härte in der Betriebsrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) wegen einer besonderen Härte bei Altersteilzeit und vorzeitiger Betriebsrente wegen Schwerbehinderung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte.

    Dieser Schutz sichere den Versicherten nämlich lediglich den nach der alten Satzung ermittelten Anwartschaftsbetrag, der ihnen selbst dann nicht mehr hätte entzogen werden können, wenn sie zum Umstellungsstichtag, dem 31. Dezember 2001, aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden wären (vgl. BGH a.a.O. Tz 20 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. November 2007 aaO. Tz. 54 ff, 57).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Mit Urteil vom 24. September 2008 (IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101) hat er dies bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.

    Das gilt insbesondere auch für Zugrundelegung der fiktiven, sich bei Vollendung des 63. Lebensjahres ergebenden Versorgungsrente (BGHZ 178, 101 Tz. 39-45), die Festschreibung der Rechengrößen, wie etwa des Entgelts, des Familienstandes und der Steuerklasse, zum Umstellungsstichtag (BGHZ aaO Tz. 46 ff.).

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06

    Wirksamkeit von Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte; Korrektur i.R.d.

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Insofern war ein schutzwürdiges Vertrauen der Versicherten darauf, dass die Regeln der alten Satzung über den 31. Dezember 2001 hinaus Bestand hätten, nicht mehr begründet (vgl. BGH aaO, sowie aktuell BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06 Tz 11).

    Dass die Übergangsvorschriften für rentennahe Versicherte dennoch auf die komplizierten Bestimmungen der früheren Satzung der Beklagten zurückgreifen, dient allein dem Ziel, dieser Gruppe von Versicherten einen weitergehenden Besitzstandsschutz zu gewähren als der Gruppe der rentenfernen Versicherten (vgl. BGH aaO, sowie aktuell BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06 Tz 12).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96 - VersR 2000, 835 unter II 2 c, cc) angemerkt, dass das frühere Satzungswerk der Beklagten eine Komplexität erreicht habe, die es dem einzelnen Versicherten kaum mehr ermögliche, zu überschauen, welche Leistungen er zu erwarten habe und wie sich berufliche Veränderungen im Rahmen des Erwerbslebens auf die Höhe der Leistungen auswirkten.
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07

    Zulässigkeit der rückwirkenden Systemumstellung des Zusatzversorgungssystems der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Der Bundesgerichtshof ist der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe zur pauschalen Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei einer Nachteilsgrenze von 20 % nicht gefolgt (vgl. das Urteil des BGH - zur erstgenannten Entscheidung des OLG Karlsruhe - vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07) und hat zur Begründung insbesondere ausgeführt, dass die Höhe der Einbuße allein eine korrigierende Einzelfallentscheidung gemäß § 242 BGB nicht trage.
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 199/08

    Urkundenprozess um Gewerberaummiete: Verfahrensaussetzung in Ansehung einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann eine erhebliche Benachteiligung bei rentennahen Versicherten dann vorliegen, wenn die erdiente Anwartschaft die gewährte Betriebsrente um nahezu 20 % oder ein Fünftel übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 20. September 2007 - 12 U 39/06 und vom 17. März 2009 - 12 U 199/08).
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