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   LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07   

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LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07 (https://dejure.org/2009,14095)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2009 - 6 S 47/07 (https://dejure.org/2009,14095)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2009 - 6 S 47/07 (https://dejure.org/2009,14095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung individueller Steuerdaten eines Berechtigten bei der Berechnung einer Betriebsrente in der Zusatzversorgung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Heranziehung des Steuerrechts bei der Berechnung einer Betriebsrente zur Errechnung eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06

    Rechtsstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    Zu den Voraussetzungen von § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS n.F. (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3.12.2008 - IV ZR 104/06).

    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.

    Der Kläger hat es bis zuletzt - trotz entsprechender Aufforderung der Kammer (vgl. II 67) - versäumt, einen konkreten Versicherungsverlauf der BfA bzw. der Deutschen Rentenversicherung (wie er vom Bundesgerichtshof als ausreichend, aber auch als erforderlich angesehen wird, vgl. BGH, Urteil v. 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 - in Juris Rz. 22) vorzulegen oder sonst konkret zur Anzahl seiner von der Nachzahlungsmöglichkeit betroffenen Monate vorzutragen.

  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 251/06

    Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06

    Voraussetzungen einer Startgutschrift für Schwerbehinderte in der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 319/06

    Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07

    Auslegung der Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof beispielsweise die Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts bei der Beklagten unter Berücksichtigung "fiktiver" - d.h. nicht von den individuellen Daten jedes einzelnen Berechtigten ausgehender - Abzüge für die Pflegeversicherung, Solidaritätszuschlag, Umlage und Steueranteil aus der Zukunftssicherung gebilligt und darin keine unangemessene Benachteiligung der Versicherten i.S. der §§ 9 AGBG, 307 BGB a.F. gesehen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 217/02 -, VersR 2004, 319 ff. = MDR 2004, 630 f.).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZR 148/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf gesetzliche Altersrente für schwerbehinderte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    bb) Soweit der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen vom 3. Dezember 2008 - Az. IV ZR 104/06 (veröffentlicht in VersR 2009, 201 ff.), IV ZR 105/06; IV ZR 251/06, IV ZR 325/07; IV ZR 148/08; IV ZR 319/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris) die vorzitierten Entscheidungen der erkennenden Kammer im Ergebnis bestätigt, gleichzeitig aber - mit anderer Begründung, nämlich unter Heranziehung insbesondere der Nachzahlungsberechtigung für nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigte (Schul-)Ausbildungszeiten gem. § 207 SGB VI - ausgeführt hat, dass es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS ausreiche, wenn ein mindestens 52-jähriger, schwerbehinderter Versicherter die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Sozialversicherung am Umstellungsstichtag einseitig hätte schaffen können - unterstellt, er hätte das Renteneintrittsalter bereits erreicht gehabt, ergibt sich daraus keine andere rechtliche Beurteilung.
  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    Das Steuerrecht wird nur insoweit herangezogen, um fiktiv nach abstrakten Gesichtspunkten das fiktive Nettoarbeitsentgelt zu errechnen (vgl. Kammerurteile vom 18. Juni 2004 - 6 O 114/03 - (nicht veröffentlicht) und vom 3. Juni 2005 - 6 S 32/04 - Rdn. 16 (veröffentlicht in Juris), jeweils zum sog. "Gnadensplitting"; Urteil vom 18. Juni 2004 - 6 O 874/03 - S. 45 f. zum Solidaritätszuschlag; Urteil vom 18. Juni 2004 - 6 O 96/03 -, S. 44 f. zum Freibetrag für Kinder/Wehrdienst (nicht veröffentlicht); Urteil vom 15. Juli 2005 - 6 S 37/04 - zu Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen (nicht veröffentlicht); Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 O 382/05 - Rdn. 44-46 zur (Lohn-)Steuerklasse (veröffentlicht in Juris); vgl. Gilbert/Hesse, Die Versorgung des Angestellten des öffentlichen Dienstes, Kommentar, Loseblattsammlung, Stand September 1997, Bd. I, § 41 VBLS a.F. Anm. 12 a) aa), Blatt B 149 e).
  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nämlich nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 59/07, Seite 9).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nämlich nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 59/07, Seite 9).
  • LG Karlsruhe, 03.06.2005 - 6 S 32/04

    Steuerrechtliches Gnadensplitting und VBL-Bestandsrentner

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

  • LG Karlsruhe, 18.06.2004 - 6 O 114/03
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