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   LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16   

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https://dejure.org/2016,53238
LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16 (https://dejure.org/2016,53238)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.11.2016 - 2 O 59/16 (https://dejure.org/2016,53238)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. November 2016 - 2 O 59/16 (https://dejure.org/2016,53238)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Unterzieht der Unternehmer dagegen das vom Verordnungsgeber entworfene Muster einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung, die über das nach § 14 Abs. 3 BGB-lnfoV a.F. Erlaubte hinausgeht, verliert er die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV a.F. (BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az : XI ZR 564/15, Rn 24, juris).

    Beide Abweichungen gehen über das in § 14 Abs. 3 BGB-lnfoV für den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion Erlaubte hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az.: XI ZR 564/15, Rn 24. juris).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (st. Rspr, vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 37, juris, m.w.Nachw.).

    Dies gilt unabhängig davon, wie gewichtig der Belehrungsfehler war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 39, juris).

    An der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens fehlt es insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagte es zuvor jederzeit in der Hand gehabt hätte, durch eine Nachbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 41, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015 - 17 U 57/14 -, Rn. 33, juris).

    Insbesondere ist die Ausübung des Widerrufsrechts nicht schon deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufrechts motiviert ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 45, juris).

    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung, dass die spezielle Regelung des Verzugsschadens bei Immobiliarkrediten nicht nur zugunsten des Verbrauchers, sondern umgekehrt spiegelbildlich auch zugunsten der Bank anzuwenden ist (vgl. hinsichtlich der zutreffenden Begründung u.a. OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 927/15 -, Rn. 60, juris (zur entspr. Regelung des § 503 Abs. 2 BGB) m.w.Nachw.; zuletzt außerdem: BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15, Rn 58).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Durch den wirksamen Widerruf hat sich der Darlehensvertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346 BGB a.F. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 -, juris, Tz. 7) schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta.

    Soweit Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gegenüber den gemäß § 348 Satz 1 BGB jeweils Zug um Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung erklären - wie hier durch den Kläger als Darlehensnehmer erfolgt -, hat dies nicht zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Herausgabe von Nutzungsersatz als nicht entstanden zu behandeln wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15

    Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Von einer Marktüblichkeit ist auch dann noch auszugehen, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Streubreite liegt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2016 - - 4 U 79/15 juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, Rn. 29, juris: Streubreite 1 %).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Von einer Marktüblichkeit ist auch dann noch auszugehen, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Streubreite liegt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Januar 2016 - - 4 U 79/15 juris, unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 324/06 -, Rn. 29, juris: Streubreite 1 %).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, WM 2011, Seite 1799, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 NJW 2010, 989).
  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 927/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Das Gericht teilt insoweit die Auffassung, dass die spezielle Regelung des Verzugsschadens bei Immobiliarkrediten nicht nur zugunsten des Verbrauchers, sondern umgekehrt spiegelbildlich auch zugunsten der Bank anzuwenden ist (vgl. hinsichtlich der zutreffenden Begründung u.a. OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2016 - 8 U 927/15 -, Rn. 60, juris (zur entspr. Regelung des § 503 Abs. 2 BGB) m.w.Nachw.; zuletzt außerdem: BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15, Rn 58).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, WM 2011, Seite 1799, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 NJW 2010, 989).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    Die von der Beklagten vorgetragenen Umstände rechtfertigen weder die Annahme von Verwirkung - als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (BGH, Urteil vom 16.06.1982 - IVb ZR 709/80 -, BGHZ 84, 284) - noch die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung aus sonstigen Gründen.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.11.2016 - 2 O 59/16
    An der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens fehlt es insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Beklagte es zuvor jederzeit in der Hand gehabt hätte, durch eine Nachbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang zu setzen und den Schwebezustand zu beenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 41, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015 - 17 U 57/14 -, Rn. 33, juris).
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