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   LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04   

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LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04 (https://dejure.org/2005,30582)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2005 - 8 O 327/04 (https://dejure.org/2005,30582)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 8 O 327/04 (https://dejure.org/2005,30582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung bei fehlerhafter Finanzierungsberatung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Finanzierungsberatung; Annahme von Post nach vorherigen Beratungsgesprächen als Anforderung an den stillschweigenden Abschluss eines Beratungsvertrages; Entsprechende Anwendbarkeit der Rechtsprechung zur Anlageberatung auf ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Speziell für den Fall des Anlageberaters/vermittlers hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag dann zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bezogen auf eine bestimmte Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Gegenseite in Anspruch nehmen will und der Berater sodann mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 123, 126; NJW-RR 2003, 1690).

    Schuldhaft handelt er etwa dann, wenn er verschweigt, dass eine von ihm abgegebene positive Beurteilung auf nicht überprüften Informationen des Kapitalsuchenden (d.h. hier, mutatis mutandis, des Darlehensgebers, M. bzw. ...) beruht (BGH NJW-RR 1993, 1114; ZIP 2003, 1928).

    Es sei erneut darauf hingewiesen, dass diese Pflichtverletzung(en) auch dann zu bejahen wären, wenn der Beklagte (lediglich) als Anlagevermittler gehandelt haben und zwischen ihm und den Klägern ein Auskunftsvertrag zustande gekommen sein sollte (vgl. BGHZ 74, 103, 106; NJW-RR 2003, 1690).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Speziell für den Fall des Anlageberaters/vermittlers hat die Rechtsprechung entschieden, dass ein Auskunfts- bzw. Beratungsvertrag dann zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bezogen auf eine bestimmte Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen der Gegenseite in Anspruch nehmen will und der Berater sodann mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 123, 126; NJW-RR 2003, 1690).

    Schlagwortartig schuldet die Bank somit eine "anlegergerechte" (allgemeiner: kundengerechte) und "objektgerechte" Beratung (BGHZ 123, 126).

    Es wäre deswegen dessen Aufgabe gewesen, den Umfang der von ihm geschuldeten Beratung am Fachwissen und an den Bedürfnissen der Kläger zu orientieren (vgl. BGHZ 123, 126), woran es fehlte.

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Objektgerecht ist die Beratung im einzelnen dann, wenn sie über alle Umstände und Risiken, die für die Entscheidung des Interessenten Bedeutung haben, richtig und vollständig informiert (BGHZ 74, 103).

    Es sei erneut darauf hingewiesen, dass diese Pflichtverletzung(en) auch dann zu bejahen wären, wenn der Beklagte (lediglich) als Anlagevermittler gehandelt haben und zwischen ihm und den Klägern ein Auskunftsvertrag zustande gekommen sein sollte (vgl. BGHZ 74, 103, 106; NJW-RR 2003, 1690).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Im Übrigen gilt der Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der eine unrichtige Auskunft erteilt, dem anderen Teil in der Regel nicht entgegen halten kann, dass dieser auf die Auskunft vertraut hat (BGH NJW-RR 1988, 855; NJW 2004, 1868, 1870).

    Die Kläger sind daher so zu stellen, als hätten sie die auf der falschen Beratung beruhenden nachteiligen Dispositionen nicht getroffen (vgl. BGH NJW 2004, 1868).

  • BGH, 01.12.1987 - X ZR 36/86

    Schadensersatz auf Grund der Erstellung eines unrichtigen Gutachtens -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Im Übrigen gilt der Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der eine unrichtige Auskunft erteilt, dem anderen Teil in der Regel nicht entgegen halten kann, dass dieser auf die Auskunft vertraut hat (BGH NJW-RR 1988, 855; NJW 2004, 1868, 1870).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Anlass zum Misstrauen, was grundsätzlich Mitverschulden begründen könnte (BGH NJW 1982, 1095), bestand somit für die Kläger nicht (wohl aber für den Beklagten, wie oben ausgeführt).
  • OLG Braunschweig, 12.06.1996 - 3 U 78/95

    Streit um Ansprüche auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger Anlageberatung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Ist der Berater zu einer eigenen Bonitätsprüfung nicht in der Lage, muss er den Kunden hierüber unzweideutig informieren (OLG Braunschweig ZIP 1996, 1242).
  • BGH, 10.06.1970 - VIII ZR 225/68

    Kaufpreisanspruch für die Lieferung von Babybüchern in Kassetten - Verlust des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Insbesondere haben die Kläger nicht dazu vorgetragen, dass der Beklagte wissentlich eine fehlerhafte Leistung erbracht, die geschuldete Leistung aber gleichwohl nicht bewirkt habe (vgl. BGH NJW 1970, 1502).
  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Wesentliches Indiz ist desweiteren, dass, für die Gegenseite erkennbar, die Auskunft/Beratung für die Nachfragerseite von erheblicher Bedeutung ist und zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen gemacht werden soll (BGH NJW 1989, 2882).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2005 - 8 O 327/04
    Selbst der Anlagevermittler, an den von der Rechtsprechung geringere Anforderungen als an den Anlageberater gestellt werden, ist verpflichtet, das Konzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 17.05.1990 - IX ZR 85/89

    Anwaltsvertrag - Schutzwirkung - Erkärungen des Anwalts

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