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   LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11   

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https://dejure.org/2012,31966
LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11 (https://dejure.org/2012,31966)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.06.2012 - 9 S 99/11 (https://dejure.org/2012,31966)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 9 S 99/11 (https://dejure.org/2012,31966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher außergerichtlicher Erledigung eines Streits durch Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages; Inhaltskontrolle für die Risikobegrenzungsklausel

  • IWW
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 06 § 5 Abs. 3 b
    Ohne ausdrückliche Kostenregelung im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs haben sich die Parteien konkludent auf Kostenaufhebung geeinigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11
    Die Regelung umfasst auch außergerichtliche Vergleiche (so ausdrücklich BGH NJW 2006, 1281 Tz. 20 [zur Vorgängerregelung, die aber insoweit keine andere Regelung enthält]; NJW 2011, 2054 Tz. 12 [zu § 5 Abs. 3 ARB]).

    Zunächst ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, auch ein außergerichtlicher Vergleich von der Ausschlussklausel erfasst, der keine ausdrückliche Regelung über die außergerichtlichen Kosten der Parteien enthält, sondern nur eine konkludente Kostenregelung (BGH NJW 2006, 1281 Tz. 21; NJW 2011, 2054 Tz. 12).

    Denn ein Kostenzugeständnis liegt immer dann vor, wenn die Kostenlast zum Nachteil des Versicherungsnehmers von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht (vgl. BGH NJW 2011, 2054 Tz. 18).

    Sie mag im Einzelfall dazu führen, dass dem Versicherer nach Treu und Glauben eine Berufung auf die Ausschlussklausel verwehrt sein kann, wenn die Feststellung der Obsiegensquote schwierig ist (ebd.; so auch BGH NJW 2011, 2054 Tz. 21).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11
    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht entschieden, dass der durchschnittliche und verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Betrachtung des Wortlauts der Klausel erkennen kann, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil nach den §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären (so auch ausdrücklich BGH NJW 2006, 1281 Tz. 21).

    Die Regelung umfasst auch außergerichtliche Vergleiche (so ausdrücklich BGH NJW 2006, 1281 Tz. 20 [zur Vorgängerregelung, die aber insoweit keine andere Regelung enthält]; NJW 2011, 2054 Tz. 12 [zu § 5 Abs. 3 ARB]).

    Zunächst ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, auch ein außergerichtlicher Vergleich von der Ausschlussklausel erfasst, der keine ausdrückliche Regelung über die außergerichtlichen Kosten der Parteien enthält, sondern nur eine konkludente Kostenregelung (BGH NJW 2006, 1281 Tz. 21; NJW 2011, 2054 Tz. 12).

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 145/04

    Umfang der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11
    Soweit der Kläger schließlich auf die Entscheidung BGH VersR 2005, 1725 Bezug nimmt, fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit.
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.06.2012 - 9 S 99/11
    Sinn und Zweck der Regelung ist es, die Kosten nach dem Verhältnis der Kostenregelung zu verteilen, die bei einem Urteil mit entsprechendem Inhalt bestehen würde (grundlegend - wie vom Kläger zitiert - BGH VersR 1977, 809).
  • AG Achern, 10.09.2014 - 3 C 74/14

    Rechtsschutzversicherung: Leistungsausschluss bei Vergleichsabschluss mit

    Die Feststellung der Obsiegensquote ist vorliegend nicht schwierig (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juni 2012 - 9 S 99/11 -, juris).

    Der Beklagte handelte ohne Rücksprache außerhalb der Deckungszusage und damit auf eigenes (Kosten-) Risiko, obwohl er doch ohne Weiteres vor einer vergleichsweisen Einigung der Rechtsstreitigkeit Rücksprache mit der Klägerin hätte halten können (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juni 2012 - 9 S 99/11 -, juris).

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