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   LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10 KfH III   

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https://dejure.org/2011,43791
LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10 KfH III (https://dejure.org/2011,43791)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2011 - 14 O 108/10 KfH III (https://dejure.org/2011,43791)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 14 O 108/10 KfH III (https://dejure.org/2011,43791)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ungefragte Aushändigung des Werbeflyers eins Hörgeräteakustikers durch einen HNO-Arzt an einen Patienten als wettbewerbswidrige Verweisung ohne hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 BOÄ.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen einen HNO-Arzt hinsichtlich des Empfehlens eines Patienten nach Feststellung einer Hörbeeinträchtigung zur Versorgung mit Hörsystemen eines bestimmtes Hörgeräteakustikunternehmen

  • kkh.de PDF

    Unzulässige Verweisung an einen bestimmten Hörgeräteakustiker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BO § 34 Abs. 5 Ä; UWG § 3
    Unterlassungsanspruch gegen einen HNO-Arzt hinsichtlich des Empfehlens eines Patienten nach Feststellung einer Hörbeeinträchtigung zur Versorgung mit Hörsystemen eines bestimmtes Hörgeräteakustikunternehmen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hörgeräteakustikerempfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der HNO-Arzt und die Werbeflyer eines Hörgeräteakustikers

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; hierzu und zum Folgenden: BGH WRP 2011, 451, Rn. 16 ff. - Hörgeräteversorgung II; BGH GRUR 2009, 977 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    Im Regelfall soll dagegen die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten unter den Anbietern gesundheitlicher Hilfsmittel gewährleistet sein (BGH a.a.O., BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 24 - Brillenversorgung I).

    Die Qualität der Versorgung kann nur dann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 BOÄ darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet (BGH a.a.O.; BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

    Demgegenüber reichen in langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder eine allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter für einen hinreichenden Grund nicht aus, da es sich um Umstände handelt, die unabhängig von den Bedürfnissen des einzelnen Patienten generell vorliegen (BGH, a.a.O.; BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 24 - Brillenversorgung I; vgl. auch OLG Hamm, AZR 2008, 75, 77).

    Die für die Entscheidung des Streitfalls maßgebliche Vorschrift des § 34 Abs. 5 BOÄ stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH a.a.O.; BGH, GRUR 2009, 977 Rn. 12 - Brillenversorgung I).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Danach können sich hinreichende Gründe auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH a.a.O.; BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; BGH, GRUR 2001, 255, 256 - Augenarztanschreiben).

    Nicht ausreichend ist danach die größere Bequemlichkeit eines bestimmten, kürzeren Versorgungsweges, wenn es sich nicht um einen gehbehinderten Patienten handelt (BGH a.a.O., BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Die Qualität der Versorgung kann nur dann im Einzelfall einen hinreichenden Grund im Sinne des § 34 Abs. 5 BOÄ darstellen, wenn die Verweisung an einen bestimmten Hilfsmittelanbieter aus Sicht des behandelnden Arztes aufgrund der speziellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet (BGH a.a.O.; BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2009, 977 Rn. 22 - Brillenversorgung I).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; hierzu und zum Folgenden: BGH WRP 2011, 451, Rn. 16 ff. - Hörgeräteversorgung II; BGH GRUR 2009, 977 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    Unter einer "Verweisung" im Sinne der Vorschrift sind nicht nur den Patienten bindende Überweisungen zu verstehen, sondern nach Wortlaut und Überschrift erfasst die Norm grundsätzlich auch Empfehlungen, da nach dem Zweck der Regelung die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten in Bezug auf Apotheken, Geschäfte und Anbieter gesundheitlicher Leistungen gewährleistet werden soll und diese Wahlfreiheit schon dann beeinträchtigt ist, wenn der Arzt dem Patienten von sich aus einen bestimmten Erbringer gesundheitlicher Leistungen nahelegt oder auch nur empfiehlt (BGH WRP 2011, 451 Rn. 24 - Hörgeräteversorgung II).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; hierzu und zum Folgenden: BGH WRP 2011, 451, Rn. 16 ff. - Hörgeräteversorgung II; BGH GRUR 2009, 977 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; hierzu und zum Folgenden: BGH WRP 2011, 451, Rn. 16 ff. - Hörgeräteversorgung II; BGH GRUR 2009, 977 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; hierzu und zum Folgenden: BGH WRP 2011, 451, Rn. 16 ff. - Hörgeräteversorgung II; BGH GRUR 2009, 977 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH WRP 2005, 739 - Fördermittelberatung; BGH GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Danach können sich hinreichende Gründe auch aus der Qualität der Versorgung, aus der Vermeidung von Wegen bei gehbehinderten Patienten und aus schlechten Erfahrungen ergeben, die Patienten bei anderen Anbietern gemacht haben (vgl. BGH a.a.O.; BGH, GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg; BGH, GRUR 2001, 255, 256 - Augenarztanschreiben).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum; BGH, GRUR 2007, 607 Rn. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.07.2011 - 14 O 108/10
    Testmaßnahmen sind ein weithin unentbehrliches Mittel zur Überprüfung des Wettbewerbsverhaltens von Mitbewerbern (BGH, WRP 1999, 1035, Rn. 36 - Kontrollnummernbeseitigung I; vgl. BGHZ 43, 359, 367 - Warnschild).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
    Bei den in Ansatz gebrachten Aufwendungen handelt es sich um unselbständige Rechnungsposten eines einheitlichen Aufwendungsersatzanspruchs und nicht etwa um kumulativ geltend gemachte selbständige Ansprüche, bei denen hinsichtlich jeder einzelnen Aufwendung geprüft werden müsste, ob die Voraussetzungen des § 304 ZPO gegeben sind ( vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.2014, 15 U 71/13, zu 14 O 108/10 LG Bonn).
  • LG Flensburg, 02.05.2014 - 8 O 148/13

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis eines HNO-Arztes auf einen mit ihm kooperierenden

    Einem Wettbewerbsverband ist es gestattet, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, soweit sich diese nicht aus sonstigen Gründen als rechtsmissbräuchlich darstellen (LG Karlsruhe, Urteil vom 08. Juli 2011 - 14 O 108/10, ziert juris Rn. 52).
  • LG Dortmund, 21.11.2012 - 25 O 209/12

    Unlauterer Wettbewerb eines Arztes hinsichtlich des Verweises eines Patienten

    Insoweit erlaubt sich die Kammer Bezug zu nehmen auf die Ausführungen des Landgerichts Karlsruhe im Urteil vom 08.07.2011 zu Az. 14 O 108/10 KfH III (Anl. K 13), dort S. 14f., denen sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt.
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