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   LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11   

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https://dejure.org/2011,637
LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11 (https://dejure.org/2011,637)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11 (https://dejure.org/2011,637)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11 (https://dejure.org/2011,637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wer in einem Fußballstadion Schilder mit den Buchstaben ACAB (”All cops are bastards”) hochhält, will nicht notwendigerweise beleidigen

  • openjur.de

    § 185 StGB; Art. 5 GG
    Hochhalten eines großflächigen Banners mit der Buchstabenkombination "ACAB!" während eines Fussballspiels; Beleidigung; fehlender Bezug auf individualisierbare Personen

  • beck-blog PDF

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Strafe wegen "A.C.A.B. -Banner" - Freispruch in 2. Instanz bestätigt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    ACAB ist keine strafbare Beleidigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    "All cops are bastards" ist keine Beleidigung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Banner mit Aufschrift "ACAB" nicht beleidigend

  • ultrafans.de (Kurzinformation)

    Keine Strafen wegen ACAB-Banner!

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    "All Cops Are Bastards"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "All Cops Are Bastards"-Fall: "A.C.A.B."-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidung dar - Straflose Kollektivbezeichnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "ACAB" - Strafbare Beleidigung von Polizisten? (RA Benedikt Klas und Stud. iur. Caroline Blatt; HRRS 2012, 388)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wer in einem Fußballstadion Schilder mit den Buchstaben ACAB (”All cops are bastards”) hochhält, will nicht notwendigerweise beleidigen

Sonstiges

  • beck-blog (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Keine Strafe wegen "A.C.A.B. -Banner"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 1 Ss 329/08

    Beleidigung: Benutzung der Abkürzung "A.C.A.B." gegenüber Polizeibeamten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Die Bezeichnung einer Person als "Bastard" ist sowohl in der englischen als auch in der deutschen Sprache eindeutig ehrverletzend (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 50).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Voraussetzung der Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ist, dass sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebt, dass der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt ist (BGHSt 2, 38, 39; 11, 207, 208; BGH MDR 1989, 558).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Voraussetzung der Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ist, dass sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebt, dass der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt ist (BGHSt 2, 38, 39; 11, 207, 208; BGH MDR 1989, 558).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Vielmehr müssen der sprachliche Zusammenhang und die außertextlichen Begleitumstände des konkreten Einzelfalls, soweit diese für die Adressaten der Äußerung wahrnehmbar waren, berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 "Soldaten sind Mörder").
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Voraussetzung der Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ist, dass sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebt, dass der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt ist (BGHSt 2, 38, 39; 11, 207, 208; BGH MDR 1989, 558).
  • BayObLG, 22.12.1989 - RReg. 1 St 193/89
    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11
    Weiteres Kriterium ist, dass der fragliche Personenkreis deutlich überschaubar ist, da sich sonst die Beleidigung gegen einen einzelnen aus einem großen Personenkreis in der Vielzahl derer, die ihm angehören, verliert (BayObLG MDR 1990, 564-565 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2013 - 2 M 143/13

    Fahndungs-Blatt, das Kollegen und Landeswappen zeigt, als Mobbing; Vergabe des

    Wenn schon die Strafjustiz bei einem Zuschauer, der in einem von der Polizei gesicherten Stadion ein Banner mit den Buchstaben "ACAB" zeigt, nicht von einer Straftat ausgeht (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11 -), dürfte erst Recht bei einem Polizisten, der die Buchstaben in ein von Kollegen zu benutzendes Passwort einbaut, nicht von einer Straftat auszugehen sein.
  • AG Erfurt, 04.05.2015 - 830 Js 34947/14

    Kollektivbeleidigung von Polizeibeamten: Tragen eines Stoffbeutels mit dem

    Wenn und soweit eine Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ("All cops") ohne individuelle Aufschlüsselung angesprochen wird, ist eine Beleidigung nur dann tatbestandlich, wenn die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraustritt, dass der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt und deutlich überschaubar ist, weil sich sonst die Beleidigung gegen einen einzelnen aus einem großen Personenkreis in der Vielzahl derer, die ihm angehören, verliert (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 8. Dezember 2011, Az. 11 Ns 410 Js 5815/11).
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