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   LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07   

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LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07 (https://dejure.org/2009,43808)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07 (https://dejure.org/2009,43808)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07 (https://dejure.org/2009,43808)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel insoweit zunächst einmal gegenüber einem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, dass darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209; 34, 171).

    Die Definition des Glücksspielbegriffs im strafrechtlichen Sinn verlangt als weiteres, zusätzliches Element, dass durch die Leistung eines "Einsatzes" die Aussicht auf einen von einem Zufall abhängigen Vorteil erlangt wird (BGHSt 34, 171).

    Darunter wird nach wohl h. M. jede Leistung verstanden, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (BGHSt 34, 171).

  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Überwiegend wird der Schutz der Spieler vor der Ausbeutung durch andere, die ihre eigene Leidenschaft ausnutzen (BGHSt 11, 209; BayObLGSt 1993, 11), sowie der Schutz der Allgemeinheit vor Störungen des Wirtschaftslebens und vor der mit organisiertem Glücksspiel unter Umständen einhergehenden Beschaffungs , Begleit- und Folgekriminalität als Zweck der Regelung angesehen.

    Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel insoweit zunächst einmal gegenüber einem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, dass darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209; 34, 171).

  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum liegt nämlich auch vor, wenn die gebotene Erkundigung bei einer sachkundigen Stelle zu einer Falschauskunft geführt hätte (BGHSt 37, 67; BGH WTRP 1996, 1606; BayObLG NJW 1989, 1744).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Die Rechtsprechung hat das Glücksspiel insoweit zunächst einmal gegenüber einem Geschicklichkeitsspiel dahin abgegrenzt, dass darunter ein Spiel zu verstehen sei, bei dem die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler, sondern allein oder jedenfalls hauptsächlich vom Zufall abhängt (BGHSt 2, 274, 276; 11, 209; 34, 171).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Der Begriff einer "beharrlichen" Wiederholung von Verstößen, hier kommt ein solcher gegen § 33d Abs. 1 GewO in Betracht, setzt ein besonders hartnäckiges Verhalten voraus, durch das die rechtsfeindliche Einstellung des Täters gegenüber den in Frage kommenden gesetzlichen Normen deutlich wird, obwohl er schon wegen der Folgen vorangegangener Zuwiderhandlungen Erfahrungen gesammelt haben müsste (BGH NStZ 1992, 594).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Auch der fiskalische Nutzen ist verfassungsrechtlich sicherlich nicht als Rechtfertigung für eine Strafrechtsnorm geeignet (BVerfGE 28, 119).
  • BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92
    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Überwiegend wird der Schutz der Spieler vor der Ausbeutung durch andere, die ihre eigene Leidenschaft ausnutzen (BGHSt 11, 209; BayObLGSt 1993, 11), sowie der Schutz der Allgemeinheit vor Störungen des Wirtschaftslebens und vor der mit organisiertem Glücksspiel unter Umständen einhergehenden Beschaffungs , Begleit- und Folgekriminalität als Zweck der Regelung angesehen.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1973 - 2 Ss 12/73
    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    Ein Teilfreispruch ist nicht veranlasst (OLG Karlsruhe NJW 1973, 1989).
  • RG, 04.03.1921 - II 854/20

    Ist zu einer Lotterie oder einer Ausspielung nach § 286 StGB. ein auf dem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.01.2009 - Ns 97 Js 14968/07
    So hat das Reichsgericht bereits erkannt, dass zu jedem Glücksspiel in dem in § 284 StGB vorausgesetzten Sinn ein "Einsatz" gehört (RGSt 55, 270).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 1607/08 -, Juris (Rn. 74); VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 5 E 770/06 -, Juris (Rn. 41); VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); a.A. für Turnierpoker LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Hiervon ausgehend wird das Pokerspiel in der straf-, zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nahezu einhellig allgemein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2009 - 6 A 10199/09 -, Juris (Rn. 18); OLG München, Urteil vom 28. Juli 2009 - 5 St RR 132/09 -, Juris (Rn. 8); VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. August 2010 - 5 L 142/10.WI -, Juris (Rn. 37); VG Ansbach, Beschluss vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 -, Juris (Rn. 23); VG Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2010 - 31 O 504/09 -, Juris (Rn. 19); LG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2011 - 36 O 160/07 -, Juris; vgl. auch die dahingehende Terminologie des EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-447 und 448/08 -, Juris (Rn. 21), insbesondere aber auch die Variante Texas Hold'em, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 -, Juris (Rn. 9); OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (Rn.8) und vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (194); VG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 E 893/10 -, Juris (Rn. 10); a.A. zum Turnierpoker in dieser Variante: LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -, als überwiegend zufallsabhängig und damit als Glücksspiel eingestuft.
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