Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung eines Krankentagegeldversicherungsvertrages wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes durch den Versicherer; Erschleichen von Versicherungsleistungen durch den Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 6 (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung einer Krankentagegeldversicherung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsunfähigkeit simuliert - Anwalt beantragt Krankentagegeld - und arbeitet gleichzeitig in der Kanzlei
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 06.03.2003 - 12 C 487/02
- LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 606
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89
Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03
Ein wichtiger Grund ist dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 03.10.1984 - VersR 85, 54; LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1999 - VersR 2000, 307; OLG Hamm, Urteil vom 24.08.1990 - VersR 91, 452). - LG Stuttgart, 28.04.1999 - 27 O 85/99
Außerordentliche Kündigung gegenüber versicherter Person
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03
Ein wichtiger Grund ist dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 03.10.1984 - VersR 85, 54; LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1999 - VersR 2000, 307; OLG Hamm, Urteil vom 24.08.1990 - VersR 91, 452). - BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 9 S 63/03
Ein wichtiger Grund ist dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteil vom 03.10.1984 - VersR 85, 54; LG Stuttgart, Urteil vom 28.04.1999 - VersR 2000, 307; OLG Hamm, Urteil vom 24.08.1990 - VersR 91, 452).