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   LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10   

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https://dejure.org/2010,13969
LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10 (https://dejure.org/2010,13969)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2010 - 6 O 180/10 (https://dejure.org/2010,13969)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2010 - 6 O 180/10 (https://dejure.org/2010,13969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsunfall mit einem Ackerschlepper

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanpruch eines Klägers liegt für entstandene materielle Schäden aufgrund eines Unfalls mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (Ackerschlepper) vor; Schadensersatzanspruch für entstandene materielle Schäden aufgrund eines Unfalls mit einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanpruch eines Klägers liegt für entstandene materielle Schäden aufgrund eines Unfalls mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (Ackerschlepper) vor; Schadensersatzanspruch für entstandene materielle Schäden aufgrund eines Unfalls mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ackerschlepper in der Innenstadt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Fallgestaltungen zu übertragen, bei denen dem Geschädigten kein Unfallersatztarif, sondern ein einheitlicher Tarif angeboten worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, VI ZR 308/07).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 669, 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, in MDR 2010, 623 und LG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09, in VRR 2010, 346).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).

    Unterlässt der Geschädigte - wie hier - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen/Preisen, geht es nicht um die Verletzung der Schadenminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 669, 671; VersR 2007, 1577, 1578; VersR 2008, 699, 700; VersR 2008, 1706, 1708; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, in MDR 2010, 623 und LG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2010 - 9 S 442/09, in VRR 2010, 346).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH VersR 2007, 516, 517; VersR 2007, 1144; VersR 2008, 699, 700; BGH, NJW 2009, 58).
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