Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Umfang der Prüfung einer Jahresabrechnung durch einen Wohnungseigentümer; §§ 21, 28 Abs. 3 u. 4 WEG; 666, 242 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentümergemeinschaft: Jahresabrechnung und Kontrolle durch den Wohnungseigentümer (IMR 2009, 282)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07
- LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
Offenlegung sämtlicher Abrechnungsunterlagen vor Abstimmung über Jahresabrechnung
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07
Darüber hinaus fordert eine strengere, von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Meinung, dass den Wohnungseigentümern zudem vor und während der Versammlung der Wohnungseigentümer, bei welcher über die Jahresabrechnungen Beschluss gefasst werden soll, Gelegenheit zu geben sei, die Einzelabrechnungen einzusehen (vgl. hierzu: OLG Köln, NJW-RR 2006, 19; dass., NJW-RR 2007, 808).Auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme anlässlich der Versammlung seien die Eigentümer von der Verwaltung ausdrücklich im Rahmen der Einladung zu derselben hinzuweisen (so ausdrücklich: OLG Köln, NJW-RR 2007, 808; dass., NZM 2007, 366).
Ratio der Hinweispflicht ist es nach Rechtsprechung dieses Obergerichtes nämlich, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit deutlich erkennbar zu machen, dass sie noch vor der Beschlussfassung die zugrundeliegenden Abrechnungen prüfen können (so ausdrücklich: OLG Köln, NZM 2007, 366).
- OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05
Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters …
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07
Darüber hinaus fordert eine strengere, von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Meinung, dass den Wohnungseigentümern zudem vor und während der Versammlung der Wohnungseigentümer, bei welcher über die Jahresabrechnungen Beschluss gefasst werden soll, Gelegenheit zu geben sei, die Einzelabrechnungen einzusehen (vgl. hierzu: OLG Köln, NJW-RR 2006, 19; dass., NJW-RR 2007, 808). - AG Konstanz, 22.11.2007 - 12 C 6/07
Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 22.11.2007 - 12 C 6/07 - wird zurückgewiesen. - OLG München, 09.03.2007 - 32 Wx 177/06
Abrechnungsanspruch des Wohnungseigentümers - Recht auf Einsichtnahme in fremde …
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.02.2009 - 11 S 13/07
Nach der überwiegenden Ansicht genügt hierzu grundsätzlich, dass interessierten Wohnungseigentümern die Einsichtnahme nach vorheriger Ankündigung in den Räumen der Hausverwaltung gewährt wird (…so: Staudinger/Bub (2005), § 28 WEG Rn. 617; OLG München, NJW-RR 2007, 1516).