Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56510
LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12 (https://dejure.org/2012,56510)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2012 - 11 T 199/12 (https://dejure.org/2012,56510)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2012 - 11 T 199/12 (https://dejure.org/2012,56510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,56510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinweis- und Aufklärungspflicht des Vollstreckungsgerichts gegenüber Schuldner im Rahmen seiner Zustimmung zu ausschließlichem Gesamtausgebot

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Dies gilt auch bei der - vorliegend erfolgten - Versteigerung von Bruchteilseigentum, da die ideellen Miteigentumsanteile (§§ 741, 1008 BGB) sachen- und vollstreckungsrechtlich selbstständigen Grundstücken gleichgestellt sind (§ 864 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6] und Dassler/Schiffhauer - Hintzen , ZVG, 13. Aufl. 2008, § 63 Rn. 7).

    Denn dadurch wird dem Vollstreckungsgericht lediglich die Möglichkeit eröffnet, von Amts wegen zusätzlich zu den erforderlichen Einzelausgeboten die Miteigentumsanteile auch noch gemeinsam auszubieten (§ 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 7] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 3.1).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Das ändert jedoch nichts daran, dass bei der der Regelung zugrunde liegenden typisierenden Betrachtung ein bestmöglicher Verwertungserlös regelmäßig nur unter Beibehaltung auch des Einzelausgebots zu erwarten ist (vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 7]; 2003, 1077 - 1078 [juris Tz. 7]).

    Dies gilt auch bei - wie vorliegend - der Zwangsversteigerung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (vgl. auch BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]).

    Die über die Sitzungsniederschrift hinausgehende inhaltliche Schilderung der amtierenden Rechtspflegerin in der Nichtabhilfeentscheidung trägt schon deshalb keine abweichende Beurteilung durch die Kammer, weil bei der Entscheidung über den Zuschlag nur solche Vorgänge zu berücksichtigen sind, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (§ 80 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9] und OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]).

    Ebenso wenig steht sicher fest, dass bei Einzelausgeboten der Miteigentumsanteile kein höherer Versteigerungserlös erzielt worden wäre (vgl. auch BGH ZflR 2012, 252 [juris Tz. 11] und NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 12]).

  • BGH, 01.07.2010 - V ZB 94/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung eines Verzichts auf Einzelausgebote

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Denn dadurch wird dem Vollstreckungsgericht lediglich die Möglichkeit eröffnet, von Amts wegen zusätzlich zu den erforderlichen Einzelausgeboten die Miteigentumsanteile auch noch gemeinsam auszubieten (§ 63 Abs. 1 Satz 2 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 6 f.]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 7] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 3.1).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Ein solches liegt in der protokollierten Zustimmung des Schuldners zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, die beiden Miteigentumshälften nur gemeinsam unter Verzicht auf Einzelausgebot(e) auszubieten (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 9] und - vorausgehend - LG Münster, Beschluss vom 19.02.2010 - Aktenzeichen: 5 T 772/09 [juris Tz. 14]).

    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1459-1461 [juris Tz. 29]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 17] m.w.N.).

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens bestimmt sich für die Gerichtskosten nach dem Wert des Zuschlags, welcher wiederum dem Meistgebot des Erstehers entspricht (§ 47 GKG, vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 19]).

  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11

    Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren:

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    a) Zu den Beteiligten, deren - wirksamer - Verzicht auf das Einzelausgebot erforderlich ist (§§ 83 Nr. 2, 63 Abs. 4 ZVG) zählt der im Versteigerungstermin anwesende Schuldner (§ 9 ZVG), da sein Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wird (§ 44 ZVG, vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 6]; OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Löhnig - Siwonia , ZVG, 1. Aufl. 2010, § 63 Rn. 4).

    Die Erklärung des Verzichts auf Einzelausgebote verlangt keine ausdrückliche Willenserklärung, sondern nur ein - im Protokoll festgestelltes (§ 80 ZVG) - positives Tun mit eindeutigem Erklärungsinhalt (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 7]; NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 10 f.]; 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9 f.]).

    Durch die von ihm erklärte Zustimmung zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, keine Einzelausgebote der Miteigentumsanteile vorzunehmen, verzichtete der anwesende Schuldner auf ein ihm nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich zustehendes Recht (vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 11]).

    Schließlich tragen die - auch insoweit allein maßgeblichen (§ 80 ZVG, vgl. OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]) - Angaben in der Sitzungsniederschrift vom 26.03.2012 nicht die Feststellung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Schuldner (vgl. auch BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 10]).

  • OLG Jena, 10.07.2000 - 6 W 433/00

    Einzelversteigerungsprinzip bei selbständigem Gebäudeeigentum; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Die über die Sitzungsniederschrift hinausgehende inhaltliche Schilderung der amtierenden Rechtspflegerin in der Nichtabhilfeentscheidung trägt schon deshalb keine abweichende Beurteilung durch die Kammer, weil bei der Entscheidung über den Zuschlag nur solche Vorgänge zu berücksichtigen sind, die aus dem Protokoll ersichtlich sind (§ 80 ZVG, vgl. BGH NJW-RR 2009, 158 - 159 [juris Tz. 9] und OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]).

    Schließlich tragen die - auch insoweit allein maßgeblichen (§ 80 ZVG, vgl. OLG Jena RPfleger 2000, 509 [juris Tz. 7]) - Angaben in der Sitzungsniederschrift vom 26.03.2012 nicht die Feststellung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens der Schuldner (vgl. auch BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 10]).

  • OLG Saarbrücken, 26.08.1991 - 5 W 124/91
    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    a) Zu den Beteiligten, deren - wirksamer - Verzicht auf das Einzelausgebot erforderlich ist (§§ 83 Nr. 2, 63 Abs. 4 ZVG) zählt der im Versteigerungstermin anwesende Schuldner (§ 9 ZVG), da sein Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wird (§ 44 ZVG, vgl. BGH ZfIR 2012, 252 [juris Tz. 6]; OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Löhnig - Siwonia , ZVG, 1. Aufl. 2010, § 63 Rn. 4).

    Ein Verzicht der Schuldnerin war dagegen bereits deshalb nicht erforderlich, weil sie im Versteigerungstermin weder selbst anwesend noch - ausweislich des Protokolls - vertreten war (vgl. auch OLG Saarbrücken RPfleger 1992, 123 - 124 [123] und Stöber , ZVG, 20. Aufl. 2012, § 63 Anm. 2.1).

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Die Erstattung außergerichtlicher Kosten findet bei Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1459-1461 [juris Tz. 29]; 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 17] m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmangel (§ 100 Abs. 3 ZVG) wurde nicht geheilt, denn es lässt sich nicht eindeutig feststellen, dass der Verfahrensfehler die Rechte der Schuldner nicht beeinträchtigt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1100 - 1102 [juris Tz. 24]; 2008, 1018 - 1020 [juris Tz. 17] und 2004, 1366 - 1367 [juris Tz. 10]).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Dem Rechtspfleger kommt die Aufgabe zu, durch die Beachtung der Verfahrensvorschriften im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners als Träger des Eigentumsrechts Rechtssicherheit bei gleichmäßiger Wahrung der unterschiedlichen Belange der Verfahrensbeteiligten zu schaffen (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1220 - 1221 [juris Tz. 7] und BVerfG NJW 1978, 368 - 369 [juris Tz. 21]).
  • LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09

    Zulässigkeit der Zuschlagsversagung i.S.d. § 83 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Ein solches liegt in der protokollierten Zustimmung des Schuldners zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, die beiden Miteigentumshälften nur gemeinsam unter Verzicht auf Einzelausgebot(e) auszubieten (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 9] und - vorausgehend - LG Münster, Beschluss vom 19.02.2010 - Aktenzeichen: 5 T 772/09 [juris Tz. 14]).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12
    Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmangel (§ 100 Abs. 3 ZVG) wurde nicht geheilt, denn es lässt sich nicht eindeutig feststellen, dass der Verfahrensfehler die Rechte der Schuldner nicht beeinträchtigt (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1100 - 1102 [juris Tz. 24]; 2008, 1018 - 1020 [juris Tz. 17] und 2004, 1366 - 1367 [juris Tz. 10]).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den

  • BGH, 09.05.2003 - IXa ZB 25/03

    Erteilung des Zuschlags bei Versteigerung mehrerer Grundstücksbruchteile nach

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht