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   LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06   

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https://dejure.org/2007,30219
LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06 (https://dejure.org/2007,30219)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2007 - 6 S 38/06 (https://dejure.org/2007,30219)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 6 S 38/06 (https://dejure.org/2007,30219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rückforderung von überzahlten VBL-Renten: Einschränkungen bei Kleinstbeträgen und Verschulden des Versicherers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwürdigkeit eines Empfängers von Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) beim Vertrauen auf das Behaltendürfen einer bereits gewährten und auch bereits verbrauchten Betriebsrente; Rückwirkende Aufhebbarkeit einer zu hohen Rentenmitteilung bei ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
    a) Die Beklagte ist zwar grundsätzlich berechtigt, fehlerhafte Berechnungen unabhängig von den Voraussetzungen des § 40 VBLS n.F. jederzeit zu korrigieren (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, § 61 Anm. 4; LG Karlsruhe, Urt. v. 21.07.2006, Az. 6 O 2/06; kritisch: BGH, Urt.v. 22.05.1985, IVa ZR 153/83, BGHZ 94, 334-355, sub II.3).

    Der BGH hat in einer Entscheidung vom 22.05.1985 (IVa ZR 153/83, BGHZ 94, 334-355, sub II.3.c; vgl. dazu: Gilbert/Hesse, Kap. B § 61, Blatt B 290a) zum Zusatzversorgungsrecht der Postangestellten ausgeführt, dass insbesondere das Alter des Begünstigten und die Erfahrungstatsache, dass älteren Menschen eine Umstellung auf veränderte Verhältnisse besonders schwer falle, zu berücksichtigen seien.

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 214/96

    Rückforderungsanspruch einer Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
    c) Das Gericht hat nicht übersehen, dass es auch dann, wenn die Überzahlung auf einem Fehler der Zusatzversorgungskasse beruht, im Interesse der Gesamtheit der Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber erforderlich sein kann, dass auch solche Überzahlungen an die Versorgungskasse zurückfließen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1998, Az. IV ZR 214/96, VersR. 1998, 477-478).
  • LG Lüneburg, 17.03.2003 - 6 S 2/03
    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
    Bei offensichtlichen Widersprüchlichkeiten und Unvollständigkeiten der vom Versicherten bzw. dessen Arbeitgeber übermittelten Daten ist die Beklagte zur Rückfrage verpflichtet (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2003, Az. 6 S 2/03).
  • LG Karlsruhe, 14.06.2005 - 6 O 186/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderung von VBL-Renten in voller

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.02.2007 - 6 S 38/06
    Anerkannt ist, dass §§ 70 Abs. 1-3 VBLS a. F. / 53 VBLS n.F. auch auf andere als die dort ausdrücklich geregelten Überzahlungstatbestände anwendbar ist (s. Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Stand: 01.08.2002, Kap. B, § 70 Bl. 339e; LG Karlsruhe, Urt. v. 14.06.2005; Az. 6 O 186/04).
  • LG Karlsruhe, 17.12.2010 - 6 S 5/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Rückforderunganspruch bei überbezahlter

    Die Mitteilungen der Beklagten sind keine Verwaltungsakte und erwachsen demgemäß auch nicht in Bestandskraft (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2007 - 6 S 38/06).

    Dabei kann bei Gewährung von geringfügigen Leistungen grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Geld für eine Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wurde und mithin ein Verbrauch vorliegt (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2008 - 6 S 48/07 bei einer Überzahlung von monatlich 12, 37 EUR; LG Karlsruhe, Urteil vom 23.02.2007 - 6 S 38/06 bei einer Überzahlung von monatlich 52, 61 EUR).

  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 S 48/07

    VBL: Rückforderung überbezahlter Rentenleistungen

    Bei der Gewährung von geringfügigen Leistungen - wie im vorliegenden Fall - kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Geld für eine Verbesserung der Lebensführung ausgegeben wurde und mithin ein Verbrauch vorliegt (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 23.02.2007, Az. 6 S 38/06; OVG Münster, NWVBL 1988, 147; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., 2001, § 48, Rdn. 147).
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