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   LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 6 O 219/06   

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https://dejure.org/2007,37319
LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 6 O 219/06 (https://dejure.org/2007,37319)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2007 - 6 O 219/06 (https://dejure.org/2007,37319)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2007 - 6 O 219/06 (https://dejure.org/2007,37319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Ruhen einer Hinterbliebenenrente wegen Anrechnung eigener Einkünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 314 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) auf Betriebsrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Vereinbarkeit der Ruhensbestimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 6 O 219/06
    2. Die Ruhensbestimmung des § 65 Abs. 4 VBLS a.F. verstößt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu § 41 Abs. 5 VBLS n.F. (BGHZ 169, 122) nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

    Zum anderen weist die Klägerin selbst darauf hin, dass die Ruhensbestimmung des § 41 Abs. 5 VBLS n.F. vom Bundesgerichtshof wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für unwirksam erklärt wurde (vgl. BGHZ 169, 122).

    Die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu § 41 Abs. 5 VBLS n.F. (BGHZ 169, 122) kann hierfür nicht herangezogen werden.

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 6 O 219/06
    Gleichwohl ist das Rechtsverhältnis der Beklagten zu den Versicherungsnehmern, den Arbeitgebern, wie auch zu den Versicherten, den Arbeitnehmern, privatrechtlich organisiert (st. Rspr., vgl. BGHZ 48, 35, 39; 142, 103, 106).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2007 - 6 O 219/06
    Gleichwohl ist das Rechtsverhältnis der Beklagten zu den Versicherungsnehmern, den Arbeitgebern, wie auch zu den Versicherten, den Arbeitnehmern, privatrechtlich organisiert (st. Rspr., vgl. BGHZ 48, 35, 39; 142, 103, 106).
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