Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.06.1994 - O (Baul) 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10866
LG Karlsruhe, 24.06.1994 - O (Baul) 12/94 (https://dejure.org/1994,10866)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.1994 - O (Baul) 12/94 (https://dejure.org/1994,10866)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - O (Baul) 12/94 (https://dejure.org/1994,10866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Bescheides über die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen Käufer eines Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15

    Aufhebung eines Bescheides über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts:

    Der Vorkaufsrechtsausübungsbescheid ist - selbst wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen - schon dann aufzuheben, wenn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert nicht in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich übersteigt (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164).

    Ausgeführt wird lediglich, zwischen Kaufpreis und Verkehrswert müsse ein Missverhältnis bestehen, aus dem sich ergibt, dass die Vertragsparteien sich nicht an einem Wert orientieren, der im gewöhnlichen und gesunden Geschäftsverkehr zu erzielen ist, sondern dass sie bei der Preisfindung Erwägungen angestellt haben, die mit marktorientiertem Interessenausgleich nichts zu tun haben können (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164, 1165).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2022 - 1 LB 2/22

    Ermessen; Gesamtpreis; Geschäft der laufenden Verwaltung; Grundstücksteil;

    Die Frage, inwieweit in den Fällen der Vorkaufsrechtsausübung unter Festsetzung eines Kaufpreises nach § 28 Abs. 3 oder 4 BauGB etwas Abweichendes gilt - hierauf beziehen sich die von den Klägern angeführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Urt. v. 23.10.2019 - M 19 K 18.343 -, juris Rn. 69), des Landgerichts Karlsruhe (Urt. v. 24.6.1994 - O (Baul) 12/94, NJW 1995, 1164) und des Landgerichts Berlin (Urt. v. 26.4.2017 - O 2/15 BauL -, juris Rn. 31) bedarf hier keiner Klärung.
  • VG München, 23.10.2019 - M 19 K 18.343

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an Seegrundstück - rechtswidrige Reduzierung

    Für eine deutliche Überschreitung im Sinne von Art. 39 Abs. 8 Satz 1 BayNatSchG muss zwischen Kaufpreis und Verkehrswert ein Missverhältnis bestehen, aus dem sich ergibt, dass die Vertragsparteien sich nicht an einem Wert orientierten, der im gewöhnlichen und gesunden Geschäftsverkehr zu erzielen ist, sondern dass sie bei der Preisfindung Erwägungen angestellt haben, die mit marktorientiertem Interessenausgleich nichts zu tun haben können (LG Karlsruhe, U.v. 24.6.1994 - O (Baul) 12/94 - NJW 1995, 1165; LG Berlin Kammer für Baulandsachen, U.v. 26.4.2017 - O 2/15 Baul - juris Rn. 44).

    Damit erfasst die Rechtswidrigkeit der Herabsetzung des Kaufpreises den gesamten Bescheid (LG Karlsruhe, U.v. 24.6.1994 - O (Baul) 12/94 - NJW 1995, 1164, 1165; LG Berlin Kammer für Baulandsachen, U.v. 26.4.2017 - O 2/15 Baul - juris Rn. 31; Kronisch in Brügelmann, BauGB, 101. Lfg.

  • OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U (Baul) 8/96

    Baulandverfahren: Feststellungen des Gerichts zum Verkehrswert für Ausübung

    Die Antragsgegnerin hat damit zu erkennen gegeben, dass sie nicht unbedingt am ursprünglichen Bescheid und dem dort festgesetzten vermeintlichen Verkehrswert von 240,-- DM/qm festhält, womit der Sachverhalt hier in diesem Punkt und auch sonst anders liegt als in dem vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 24.06.1994 - O (Baul.) 12/94 - NJW 1995, 1164 entschiedenen Fall.
  • LG Berlin, 23.03.2017 - O 2/15

    Wann ist die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB

    Der Vorkaufsrechtsausübungsbescheid ist - selbst wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen - schon dann aufzuheben, wenn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert nicht in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich übersteigt (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164).

    Ausgeführt wird lediglich, zwischen Kaufpreis und Verkehrswert müsse ein Missverhältnis bestehen, aus dem sich ergibt, dass die Vertragsparteien sich nicht an einem Wert orientieren, der im gewöhnlichen und gesunden Geschäftsverkehr zu erzielen ist, sondern dass sie bei der Preisfindung Erwägungen angestellt haben, die mit marktorientiertem Interessenausgleich nichts zu tun haben können (LG Karlsruhe, NJW 1995, 1164, 1165).

  • LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19

    Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines

    Zwischen Kaufpreis und Verkehrswert muss ein solch großes Missverhältnis besteht, dass davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien sich nicht an einem Wert orientiert haben, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist, sondern dass sie bei der Preisfindung Erwägungen angestellt haben, die mit marktorientiertem Interessenausgleich nichts zu tun haben können (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.1994, O (Baul) 12/94, NJW 1995, 1164, 1165, zu § 3 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht