Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- urteile-network.de
Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen, Vollkaskoversicherung Zustellung/Abholung
- captain-huk.de
Berufung der beklagten Versicherung gegen Verurteilung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten größtenteils zurückgewiesen
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 12.10.2007 - 3 C 149/07
- LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05
Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Besonderheiten des Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa Vorfinanzierung, Risiko des Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen u.a.) einen gegenüber dem "Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen" die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und Infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 20.03.2007 -VI ZR 254/05-, NJW 2007 2122 ff).Dabei kann es je nach Lage des Einzelfalls auch erforderlich sein, sich nach anderen Tarifen zu erkundigen und gegebenenfalls ein oder zwei Konkurrenzangebote einzuholen (BGH Urteil vom 20.03,2007 -VI ZR 254/05-, NJW 2007, 2122 ff).
- BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
liegt beim Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer, wobei jedoch den Geschädigten bei entsprechendem Vortrag eine sekundäre Beweislast trifft (BGH, Urteil vom 06.03.2007 -VI ZK 36/06-; BGHZ 163,19,26). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt ein Geschädigter nicht stets gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet (BGH, Urteil vom 14.02.2006 -VI ZR 32/05 -, NJW 2006.1508), Dies gilt dann, wenn die.
- BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06
Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Entgegen der Auffassung der Beklagten hart das Gericht bei der Ermittlung des Normaltarifs den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 im vorliegenden Fall für anwendbar (BGH Urteil warn 26, 06.2007 -VI ZR 163/06-). - AG Pforzheim, 12.10.2007 - 3 C 149/07
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 12.10.2007 -3 C 149/07-wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin EUR 939, 33 nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 19.09.2006 zu zahlen, und im Übrigen die Klage abgewiesen wird. - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
Deshalb bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mW konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH, Urteil vom 11.03.200© -VI ZR 164/07-), Im Streitfall hat die Beklagte lediglich allgemeine Anwendungen gegen den Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 erhoben. - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Möglichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.04.2008 - 9 S 510/07
wenn feststeht dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif" in der konkreten Situation bekannt und ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der (hm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadenminderungspflicht zugemutet werden kann (BGH Urteil vorn 23.01.2007 -VI ZR 18/06-, NJW 2007, 1123 fr), Hierbei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen.
- AG Pforzheim, 01.10.2008 - 4 C 104/08 Az.: VI ZR 234/07 sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.03.2008, Az. 1 U 17/08 und LG Karlsruhe Urteil vom 25.04.2008 Az,: 9 S 510/07).