Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vereinbarung über eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode zulässig! (IMR 2011, 27)
Verfahrensgang
- AG Überlingen - 5 C 37/08
- LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 640
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09
Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108). - OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09
Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108). - OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96
Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09
Eine Vereinbarung ist in Abgrenzung zum einstimmigen Beschluss regelmäßig dann anzunehmen, wenn - wie vorliegend - ein Beschluss nicht zulässig ist, weil der Gegenstand der Entscheidung eine Vereinbarung erfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 2003; OLG Hamburg BeckRS 2008, 02582; OLG Hamm FGPrax 2005, 113; NJWE-MietR 1997, 108). - BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 11 S 140/09
Auf die Bezeichnung oder die äußere Form kommt es bei der Feststellung, ob ein einstimmiger Beschluss oder eine Vereinbarung vorliegt, nicht an (vgl. BayObLGZ 1978, 377, 380 f.).