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   LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09   

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LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09 (https://dejure.org/2010,6028)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2010 - 6 O 240/09 (https://dejure.org/2010,6028)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2010 - 6 O 240/09 (https://dejure.org/2010,6028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch für einen sog. rentennahen Versicherten in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes über die Höhe der bis zur Verrentung eingetretenen Nachteile; Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von einem Gesamtversorgungssystem auf ein ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Die Anwartschaften der übrigen ca. 1,7 Mio. rentenfernen Versicherten berechnen sich demgegenüber nach den §§ 32 Abs. 1 und 4, 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG; vgl. zu dieser Übergangsregelung BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (BGHZ 174, 127 unter Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten geändert werden könne.

    Auch für die Überprüfung der Übergangsregelung für die rentennahen Versicherten gelte insoweit der im BGH-Urteil vom 14. November 2007 (aaO unter Tz. 28-62) dargestellte Maßstab.

    Da die Zuteilung von Bonuspunkten vor allem von der weiteren Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst einerseits und der Überschussentwicklung bei der Beklagten (oder den jeweils zehn nach der Bilanzsumme größten Pensionskassen, vgl. dazu § 68 Abs. 2 Satz 3 VBLS) andererseits abhänge, stehe erst bei Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles fest, ob und inwieweit hierdurch in die früher erdiente Dynamik eingegriffen werde oder diese vom neuen System der Bonuspunkte aufgefangen habe werden können (BGHZ 174, 127 unter Tz. 80).

    Den rentennahen Versicherten würden lediglich - anders als den rentenfernen Versicherten, bei denen Vordienstzeiten keinen Eingang mehr in die Startgutschriften fänden (vgl. BGHZ 174, 127 unter Tz. 96) - die Vorteile der hälftigen Anrechnung von Vordienstzeiten zur Wahrung eines vor der Systemumstellung erworbenen Besitzstandes belassen.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten, die als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnehme, sei nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliege (vgl. BGHZ 103 aaO 383; 169, 122, 125; Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 c; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Zusätzlichen Anlass für einen Ausstieg aus dem kritisierten Gesamtversorgungssystem habe schließlich die Rechtsprechung, in erster Linie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 zur sog. Halbanrechnung von Vordienstzeiten (VersR 2000, 835 ff., vgl. dazu u.a. Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Stand März 2007 Einführung Erl. 4.8; Fieberg, BetrAV 2002, 230, 233 f.; Hügelschäffer, ZTR 2004, 231, 234), gegeben.

    Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (VersR 2000, 835 ff.) dargelegten Grundsätze zwängen nicht dazu, diese Vordienstzeiten vollen Umfangs auf die gesamtversorgungsfähige Zeit rentennaher Versicherter anzurechnen.

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07

    Tarifvertragliche Regelung verlängerter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Insbesondere seien die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob die Tarifvertragsparteien damit auch die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hätten, sei von den Gerichten nicht zu prüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob daneben andere, für die Versicherten günstigere oder als gerechter empfundene Lösungen in Betracht zu ziehen gewesen wären, hätten die Gerichte - wie erwähnt - nicht zu überprüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten seien aber insbesondere an den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BAGE 118, 326, 337 m.w.N.; BAG NZA 2006, 1285, 1288), ferner dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG; BGHZ 103 aaO; BVerfG ZTR 2008, 374) zu messen.

    Darüber hinaus sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass für die Startgutschriften der rentennahen Versicherten nach §§ 33 Abs. 2 Satz 1 ATV, 79 Abs. 2 Satz 1 VBLS so genannte Vordienstzeiten weiterhin zur Hälfte (vgl. § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F.) auf die gesamtversorgungsfähige Zeit angerechnet würden (vgl. dazu BVerfG ZTR 2008, 374, 376).

    Dennoch mit der Übergangsregelung verbundene Härten und Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen, solange sie nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Versicherten beträfen und die jeweilige Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv sei (vgl. BGHZ aaO unter Tz. 61; BVerfGE 100, 59, 90; BVerfG ZTR 2008, 374, 375; VersR 2000 aaO).

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Zum anderen hätten Veränderungen in den externen Bezugssystemen (gesetzliche Rentenversicherung, Steuerrecht, Beamtenversorgung) die im Rahmen des Gesamtversorgungssystems zu füllenden Lücken vergrößert (BGHZ aaO; vgl. auch BAG ZTR 2008, 34, 36).

    Der Bundesgerichtshof habe diese - jedenfalls vertretbare - Regelung gebilligt und als zulässige Generalisierung und Typisierung eingestuft (BGHZ 103, 370, 385; vgl. auch Senat, Urteil vom 30. November 1988 - IVa ZR 201/87 - veröffentlicht in juris Tz. 24; BAG ZTR 2008, 34, 38).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. März 2007 zu den mit §§ 39, 75 Abs. 2 Satz 1 VBLS n.F. inhaltsgleichen §§ 37, 69 des Statuts der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (EZVKS) (ZTR 2008, 34 Tz. 64 ff.; bestätigt durch Urteil vom 29. Januar 2008 ZTR 2008, 377) Bezug genommen und hat folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Die Satzungsbestimmungen der Beklagten seien aber insbesondere an den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BAGE 118, 326, 337 m.w.N.; BAG NZA 2006, 1285, 1288), ferner dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG; BGHZ 103 aaO; BVerfG ZTR 2008, 374) zu messen.

    Zu berücksichtigen sei danach insbesondere auch, dass den Tarifvertragsparteien bei der inhaltlichen Gestaltung tarifvertraglicher Regelungen besondere Beurteilungs- und Ermessensspielräume sowie eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zustünden (vgl. BAGE 118, 326, 337; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 735/05 - veröffentlicht in juris Tz. 33).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Die Beklagte schließe seit 1967 (vgl. zum Inkrafttreten ihrer Satzung vom 2. Dezember 1966 mit Wirkung zum 1. Januar 1967: Beilage zum BAnz. Nr. 239 vom 22. Dezember 1966) Gruppenversicherungsverträge ab, bei denen nicht die einzelnen Arbeitnehmer - diese würden lediglich als Versicherte und Bezugsberechtigte in die Gruppenversicherung einbezogen -, sondern die an der Beklagten beteiligten Arbeitgeber Versicherungsnehmer seien (vgl. BGHZ 103, 370, 378 ff. zu bereits vorher Pflichtversicherten; 142, 103, 106 und ständig).

    Der Bundesgerichtshof habe diese - jedenfalls vertretbare - Regelung gebilligt und als zulässige Generalisierung und Typisierung eingestuft (BGHZ 103, 370, 385; vgl. auch Senat, Urteil vom 30. November 1988 - IVa ZR 201/87 - veröffentlicht in juris Tz. 24; BAG ZTR 2008, 34, 38).

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Nur so könne verhindert werden, dass auf Grund der Kaufkraftentwicklung ein fortlaufender Wertverlust der Renten eintrete und diese über kurz oder lang ihre existenzsichernde Funktion nicht mehr erfüllen können (vgl. BGH 11. Juni 2003 - IV ZR 158/02 - BGHZ 155, 132, zu II 2 e der Gründe).

    Die Neuregelung sei auch nicht etwa deshalb unangemessen, weil die Beamtenpensionen stärker stiegen und über die Erhaltung der Kaufkraft hinausgingen (BGH 11. Juni 2003 - IV ZR 158/02 - aaO, zu II 2 e der Gründe) .

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Mit Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07 - (veröffentlicht in: VersR 2008, 1677-1682, FamRZ 2009, 36) hat der Bundesgerichtshof erstmals grundlegend zu den Startgutschriftenregelungen für die rentennahen Pflichtversicherten (§§ 33 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2,4 ff ATV, 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff VBLS) Stellung genommen.

    Bei Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2008 (aaO), der sich die Kammer anschließt, ist das Klagebegehren des Klägers bereits größtenteils - nämlich jedenfalls hinsichtlich der Anträge Ziff. 1, 3, 4 und 5 - unbegründet und die Klage insoweit abzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Startgutschriften sowohl der rentenfernen als auch der rentennahen Jahrgänge davon ausgegangen, dass diese - verglichen mit der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes - stärker gegenüber Eingriffen (auch) der Tarifpartner geschützt seien (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 12 U 91/05 - veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, und ZTR 2007, 317).

    Zur näheren Begründung des Vorstehenden wird zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf die den Parteien bekannten Gründe des Urteils vom 7. Dezember 2006 (aaO) Bezug genommen.

  • BGH, 19.01.2005 - IV ZR 219/02

    Anrechung von Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 357/06

    Auskunft über Rentenanwartschaft bei Betriebsübergang

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 735/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05

    Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • BVerfG, 15.09.2006 - 1 BvR 799/98

    DDR-Renten: Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages mit allgemeinem

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZR 201/87

    Wirksamkeit der Änderung einer kirchlichen Satzung - Änderungen einer kirchlichen

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04

    Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für

  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

  • LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04

    Anspruch auf höhere Zusatzversorgungsrente mit Anrechnung von Vordienstzeiten und

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

  • OLG Celle, 23.03.1994 - 2 U 93/93

    Zusatzvergütung für Vermietung eines Baukranes?

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03

    Versorgungsausgleich: Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

  • Drs-Bund, 19.10.2001 - BT-Drs 14/7220
  • Drs-Bund, 22.06.2005 - BT-Drs 15/5821
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

  • KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

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