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   LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09   

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https://dejure.org/2009,78359
LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09 (https://dejure.org/2009,78359)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2009 - 9 S 117/09 (https://dejure.org/2009,78359)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 9 S 117/09 (https://dejure.org/2009,78359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
    Der Auffahrende kann jedoch den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern oder ausräumen, wenn er Umstände darlegt und beweist, die die ernsthafte Möglichkeit eines anderen, atypischen Geschehensablaufs ergeben (BGH NJW 1982, 1595).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
    Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, in der höhere Sachschäden sowie die Gefährdung von Menschen dazu führen können, dass eine Taube kein zwingender Grund für ein starkes Bremsen ist (OLG Köln, VersR 93, 1168; OLG Karlsruhe, VersR 88, 138).
  • OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
    Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, in der höhere Sachschäden sowie die Gefährdung von Menschen dazu führen können, dass eine Taube kein zwingender Grund für ein starkes Bremsen ist (OLG Köln, VersR 93, 1168; OLG Karlsruhe, VersR 88, 138).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 40/68

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
    Im Allgemeinen spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen denjenigen, der auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auffährt, weil der Auffahrende in diesen Fällen entweder zu schnell, mit unzureichendem Sicherheitsabstand oder generell unaufmerksam ist (BGH VersR 69, 859).
  • OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Pflichten des Kraftfahrers bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
    Wer nämlich auf "freier Strecke" eines Hindernisses wegen anhalten will, das für den nachfolgenden Verkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist, hat dessen Gefährdung auszuschließen (OLG Hamm, Urteil vom 13.07.1993, 27 U 66/93).
  • LG Duisburg, 30.06.2016 - 12 S 118/15

    Auffahrunfall, plötzliches Bremsen, Haftungsverteilung

    Das Bremsen erfolgte aus einem nicht verkehrsimmanenten Grund und war damit nicht erforderlich (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2009, Az. 9 S 117/09 - Bremsen wegen einer Taube - und AG München, Urteil vom 25.02.2014, Az. 331 C 16026/13 - Bremsen wegen eines Eichhörnchens; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, a. a. O., Rn. 17).
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