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   LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13   

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https://dejure.org/2013,52756
LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13 (https://dejure.org/2013,52756)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2013 - 10 O 122/13 (https://dejure.org/2013,52756)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2013 - 10 O 122/13 (https://dejure.org/2013,52756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers hinsichtlich eines Aufschlags auf den Normaltarif der Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Reguliert der Versicherer auch einen Betrag für unfallbedingte... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Darin liegt dann ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (BGH NJW-RR 2009, 382; OLG Karlsruhe vom 01.02.2013, Az.: 1 U 130/12, zitiert aus: Juris).

    Die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten schätzt das Gericht gemäß § 287 ZPO im Einklang mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 01.02.2013, Az.: 1 U 130/12) auf Basis des arithmetischen Mittels der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte.

    Bei der Fraunhofer-Liste war mangels Angabe eines Moduswertes vom Mittelwert der Ergebnisse nach zweistelligem Postleitzahlenbereich auszugehen (so auch OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 130/12).

    Ein Verzugseintritt folgt nicht aus § 286 Abs. 3 BGB, welcher nämlich auf Schadensersatzansprüche unanwendbar ist (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 2011, 70; Palandt-Grüneberg, 72. Aufl., 2013, § 286 BGB, Rn. 87; OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 130/12).

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Insoweit ist anerkannt worden, dass der "Schwacke-Mietpreisspiegel" als Schätzungsgrundlage dienen kann (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1251; NJW 2011, 1947).

    Andererseits ist auch eine Schätzung auf der Grundlage anderer Listen oder Tabellen, wie etwa der sogenannten Fraunhofer-Liste nicht von vornherein grundsätzlich rechtsfehlerhaft (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2011, 1947).

    Die generelle Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 2008, 1519; NJW-RR 2010, 679; NJW 2011, 1947).

  • OLG Koblenz, 15.01.2010 - 10 U 376/09

    Warenkreditversicherung: Folgen bei Überschreitung des äußersten Kreditziels;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Ein Verzugseintritt folgt nicht aus § 286 Abs. 3 BGB, welcher nämlich auf Schadensersatzansprüche unanwendbar ist (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 2011, 70; Palandt-Grüneberg, 72. Aufl., 2013, § 286 BGB, Rn. 87; OLG Karlsruhe, Az.: 1 U 130/12).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Insoweit ist anerkannt worden, dass der "Schwacke-Mietpreisspiegel" als Schätzungsgrundlage dienen kann (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1251; NJW 2011, 1947).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Ihr sind mithin nicht nur Einreden, rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen, sondern auch jedes tatsächliche oder rechtliche Bestreiten der anspruchsbegründenden Tatsachen abgeschnitten (vgl. z.B. BGHZ 66, 250 ff.; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Diese Ausführungen können auch auf die geltend gemachten Kosten für Winterreifen übertragen werden, zumal nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2011, Az.: 1 U 27/11) ein - wie hier - marktüblicher und vereinbarter Zuschlag wegen Winterreifen zu erstatten ist.
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Darin liegt dann ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten (BGH NJW-RR 2009, 382; OLG Karlsruhe vom 01.02.2013, Az.: 1 U 130/12, zitiert aus: Juris).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Die generelle Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 2008, 1519; NJW-RR 2010, 679; NJW 2011, 1947).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Denn die alleinige Einstandspflicht der Beklagten als Haftpflichtversicherung sämtlicher Schädiger für die Unfallfolgen ist unbestritten (vgl. insoweit BGH NJW 2012, 1005).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.09.2013 - 10 O 122/13
    Die generelle Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 2008, 1519; NJW-RR 2010, 679; NJW 2011, 1947).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 268/16
    Dies geschah ohne anderweitige Erklärung oder Vorbehalt, weshalb die Erfüllung als Anerkenntnis der Forderung zu werten ist (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2013 - 10 O 122/13 -, juris).
  • AG Bremervörde, 05.09.2018 - 5 C 124/18

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Dies geschah ohne anderweitige Erklärung oder Vorbehalt, weshalb die Erfüllung als Anerkenntnis der Forderung jedenfalls dem Grunde nach zu werten ist (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2013 - 10 O 122/13 -, juris).
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