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   LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05   

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https://dejure.org/2006,3943
LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05 (https://dejure.org/2006,3943)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.2006 - 9 S 479/05 (https://dejure.org/2006,3943)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 2006 - 9 S 479/05 (https://dejure.org/2006,3943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Durchführung der Renovierung bei Mietende ohne Kenntnis der Unwirksamkeit der formularvertraglichen Abwälzung der Schönheitsreparaturenpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der mietvertraglichen Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug; Aufwendungsersatz für aufgrund einer unwirksamen Klausel im Mietvertrag erbrachten Malerarbeiten; Vermutung für Bewusstsein und Willen der Fremdgeschäftsführung bei ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz des Mieters für durchgeführte Schönheitsreparaturen bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann der Mieter Ersatz für durch ihn durchgeführte Schönheitsreparaturen verlangen?

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatz bei unwirksamer Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung an Mieter bei nicht gerechtfertigter Schönheitsreparatur

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel - Malerarbeiten des Mieters müssen ersetzt werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsunkundige Mieterin lässt Wohnung renovieren ohne dazu verpflichtet zu sein: Vermieter muss Aufwendungen ersetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter kann Ersatz für Kosten für nicht gerechtfertigte Schönheitsreparaturen verlangen - Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.7.2006)

    Aufwendungsersatz für Malerarbeiten des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungsersatzansprüche des Mieters für Malerarbeiten ohne rechtliche Verpflichtung (IMR 2006, 145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1983
  • NZM 2006, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Karlsruhe, 06.09.2005 - 5 C 212/05

    Wohnraummiete: Umfang des Bereicherungsanspruchs des Mieters wegen durchgeführter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 06.09.2005 - Aktenzeichen: 5 C 212/05 - unter Aufhebung der Kostenentscheidung wie folgt abgeändert:.

    Das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 5 C 212/05, wird aufgehoben.

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
    Eine Einschränkung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in diesen Fällen findet weder im Wortlaut noch im Sinn des Gesetzes eine hinreichende Stütze (vgl. erstmalig BGH, NJW 1962, 2010, 2011 und diese Rechtsprechung fortführend u. a.: BGH, NJW 1963, 950; BGH NJW-RR 1989, 970; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1304).
  • OLG Hamburg, 04.05.1990 - 1 U 130/89

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
    Eine Einschränkung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in diesen Fällen findet weder im Wortlaut noch im Sinn des Gesetzes eine hinreichende Stütze (vgl. erstmalig BGH, NJW 1962, 2010, 2011 und diese Rechtsprechung fortführend u. a.: BGH, NJW 1963, 950; BGH NJW-RR 1989, 970; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1304).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
    Eine Einschränkung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in diesen Fällen findet weder im Wortlaut noch im Sinn des Gesetzes eine hinreichende Stütze (vgl. erstmalig BGH, NJW 1962, 2010, 2011 und diese Rechtsprechung fortführend u. a.: BGH, NJW 1963, 950; BGH NJW-RR 1989, 970; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1304).
  • BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61

    Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 479/05
    Eine Einschränkung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in diesen Fällen findet weder im Wortlaut noch im Sinn des Gesetzes eine hinreichende Stütze (vgl. erstmalig BGH, NJW 1962, 2010, 2011 und diese Rechtsprechung fortführend u. a.: BGH, NJW 1963, 950; BGH NJW-RR 1989, 970; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1304).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    In der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung wie auch im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass der Mieter, der auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert, selbst bei einer Schlussrenovierung kein Geschäft des Vermieters führt (LG Berlin, GE 2007, 517, 518; LG Waldshut-Tiengen, WuM 2000, 240 ; AG Köln, WuM 2006, 261, 262 ; AG München, NZM 2001, 1030; Blank, a.a.O., S. 197 f.; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 539 Rdnr. 6; Both, WuM 2007, 3, 6; Horst, DWW 2007, 48, 52; Lange, NZM 2007, 785, 787; Paschke, WuM 2008, 647, 648 f.; Kinne, GE 2009, 358 f.; aA: LG Landshut WuM 2008, 335; LG Wuppertal, ZMR 2007, 973; LG Karlsruhe, NZM 2006, 508 ; Sternel, a.a.O., S. 502).
  • LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer

    Da eine berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 539, 677, 683, 670 BGB vorliegt (so auch LG Karlsruhe NJW 2006, 1983, LG Wuppertal WuM 2007, 567 , Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. A. § 539 BGB Rn. 30), besteht ein Rechtsgrund für die vorgenommenen Schönheitsreparaturen, so dass darauf gestützte Bereicherungsansprüche ausscheiden (vgl. BGH NJW 1993, 1396 ).
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