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   LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09   

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https://dejure.org/2010,7899
LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09 (https://dejure.org/2010,7899)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2010 - 6 S 20/09 (https://dejure.org/2010,7899)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2010 - 6 S 20/09 (https://dejure.org/2010,7899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Auslegung des § 35 Abs. 3 VBLS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung nach § 35 Abs. 3 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) in der Betriebsrente trotz eines Wegfalls von Kürzungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme in der gesetzlichen Rente bei einem neuen Rentengrund; Auslegung des § 35 Abs. 3 ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09
    Die dieser tarifvertraglichen Vorgabe folgende Satzungsbestimmung des § 35 Abs. 3 VBLS ist deshalb der Inhaltskontrolle nach den AGB-rechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 32 m.w.N.).

    Denn sie bzw. die Tarifpartner können die Leistungsvoraussetzungen ihres Zusatzversorgungssystems - im Rahmen des durch das höherrangige Recht vorgegebenen Gestaltungsspielraumes - autonom bestimmen (vgl. BGH-Urteil vom 14. November 2007 aaO Tz. 115).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09
    Die gleichwohl vor allem zu beachtenden allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes, die auch für die Tarifvertragsparteien und den Satzungsgeber maßgeblich sind (vgl. BGHZ 178, 101 = VersR 2008, 1677 Tz. 26; BAGE 118, 326, 337), sind nicht verletzt.

    Ob es sich dabei um die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelungsmöglichkeit handelt, ist nicht entscheidend (vgl. BGHZ 178, 101 = VersR 2008, 1677 Tz. 26; BVerfGE 55, 72, 90; 36, 174, 189).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.04.2010 - 6 S 20/09
    Wie weit dieser Schutz reicht, hängt aber vom Inhalt der die Versorgung bestimmenden privatrechtlichen Vereinbarungen ab (vgl. BGHZ 174 aaO Tz. 41; BAGE 101 aaO 194 f.; BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - veröffentlicht in juris Tz. 35).

    Auch bloße Chancen und Erwartungen werden nicht geschützt (BGHZ 174 aaO; BAGE 101 aaO; BAG, Urteil vom 21. August 2007 aaO Tz. 34).

  • LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 10/10

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Minderung bei vorzeitiger

    Die Rechtsprechung der erkennenden Kammer in deren Urteil vom 30.4.2010 - 6 S 20/09 (veröffentlicht in iuris) und die dieses Urteil bestätigende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.1.2011 - IV ZR 118/10 sei fehlerhaft, da eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des LG Dortmund, des OLG Köln und der Regelung des § 236 a Abs. 4 SGB VI und mit § 305 c Abs. 2 BGB fehle.

    Zur Begründung kann auf die den Parteien bekannte Rechtsprechung der erkennenden Kammer - Urteil vom 30. April 2010 - 6 S 20/09 - die durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Januar 2011 - IV ZR 118/10 bestätigt wurde, verwiesen werden.

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