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   LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19   

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LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19 (https://dejure.org/2022,16348)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2022 - 10 O 243/19 (https://dejure.org/2022,16348)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 10 O 243/19 (https://dejure.org/2022,16348)
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  • OLG Frankfurt, 14.12.2015 - 1 U 128/15

    Speicherung eines Eintrags über die Erteilung von Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    (a) Schätzgrundlage: Das erkennende Gericht schätzt in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, nicht veröffentlicht; im Wesentli- O 243/19.

    (b) Ermittlung Tagespreise: Da der relative Preis pro Tag bei längerer Anmietdauer typischerweise sinkt, ist nach der vorzugswürdigen überwiegend vertretenen Auffassung, die mittlerweile auch das OLG Karlsruhe teilt (Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 8, unveröffentlicht), anhand der erreichten Gesamtmietdauer der davon erfasste größte Zeitabschnitt der jeweiligen Tabellenwerke zu entnehmen und dieser auf die Gesamtmietdauer hochzurechnen (so etwa auch OLG Hamm, Urteil vom 18. März 2016 - 9 U 142/15 -, Rn. 25, juris m.w.N.).

    (d) Ersparte Eigenaufwendungen: Von den Mietwagenkosten ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung ein Abschlag aufgrund ersparter Eigenaufwendungen zu nehmen (Vorteilsausgleichung), den das Gericht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (etwa Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 8, unveröffentlicht) mit 5 % schätzt (§ 287 ZPO), es sei denn, dass der Geschädigte seinen diesbezüglichen Vorteil bereits durch die Anmietung eines Fahrzeugs einer niedrigeren Klasse kompensiert hat.

    Auch wenn der Geschädigte über die bei Fraunhofer und Schwacke bereits eingepreiste Haftungsreduzierung hinaus angemessene Mehrkosten für eine weitergehende oder sogar vollständige Haftungsreduzierung ohne Selbstbehalt aufwendet, können diese je nach den Umständen des Einzelfalles selbst dann als erforderlich anzusehen sein, wenn das geschädigte Fahrzeug seinerseits nicht entsprechend versichert war (str., differenzierend wie hier OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 10 ff., unveröffentlicht; vgl. ausführlich zum Ganzen m.w.N. auch Almeroth, in: MünchKomm-StVR, 1. Aufl. 2017, § 249 Rn. 289).

    Das Gericht schätzt den für die entsprechende Haftungsreduzierung erforderlichen Betrag mit 2/3 des durch den Kläger geforderten Modus nach Schwacke von 16, 00 EUR / Tag (vgl. Anlage K23), d.h. mit 16, 00 EUR pro Tag (§ 287 ZPO, ebenso in einem vergleichbaren Fall OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 12, unveröffentlicht).

    Entscheidend ist, dass entsprechende (Mehr-)Kosten (gerichtsbekannt sowie auch ausweislich der Schwacke-Liste) üblich sind und sie für den Geschädigten daher im Winter erforderlich sind (BGH, Urteil vom 05. März 2013 - VI ZR 245/11 -, Rn. 25, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. August 2011 - 1 U 27/11 -, Rn. 50, juris; ausführlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 07. November 2016 - 1 U 128/15, S. 9 f., unveröffentlicht).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Dann können allenfalls Transporte über deutlich weitere Entfernungen mit Blick auf die dadurch drohende zusätzliche Reparaturdauer oder erheblich erhöhte Schadensrisiken beim Transport die Verweisung unzumutbar machen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 14, juris).

    Dass der Referenzbetrieb vertraglich mit Versicherungen verbunden ist, macht als solches die Verweisung jedenfalls nicht unzumutbar (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 13, juris).

    Zwar kann der Geschädigte nur auf die allgemeinen jedermann zugänglichen Stundensätze und Konditionen eines Referenzbetriebes und nicht auf Sondervereinbarungen mit Versicherungen verwiesen werden (BGH, Urteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    - 21 - chen ebenso aber z.B. bereits OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 78 ff., juris) den für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB erforderlichen Geldbetrag in Gestalt des den Geschädigten zugänglichen "Normaltarifs" auf Grundlage des arithmetischen Mittels des in der Schwacke-Liste aufgeführten Modus und des im Fraunhofer Marktpreisspiegel durch Interneterhebung ermittelten Mittelwertes ("Fracke" ).

    (e) Haftungsreduzierung: Eine Haftungsreduzierung, wie sie typischerweise mit der Anmietung eines Mietwagen verbunden und in den Erhebungen von Schwacke und Fraunhofer dementsprechend auch bereits eingepreist ist, ist eine adäquat kausale Folge, die mit der Anmietung eines Mietwagens quasi unvermeidbar einhergeht (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, Rn. 59, juris).

  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Zu der erforderlichen Ausfallzeit, für die Ersatz des Nutzungsausfalls verlangt werden kann, zählt ferner auch die erforderliche Zeit für die Schadensfeststellung (BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - VI ZR 57/17 -, BGHZ 217, 218-226, Rn. 12).

    Nach der Verkehrsauffassung und allgemeiner Rechtsauffassung stellt die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - VI ZR 57/17 -, BGHZ 217, 218-226, Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    (c) Aufschlag Unfallersatzgeschäft: Auf den ermittelten Normaltarif kann unter Umständen ein Aufschlag für die Inanspruchnahme unfallbedingter Mehrleistungen gerechtfertigt sein, der im Normalfall mit 20 % geschätzt werden kann (§ 287 ZPO, vgl. BGH, Urteil vom 09. März 2010 - VI ZR 6/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 112/09 -, Rn. 5, juris).

    Voraussetzung ist aber, dass die Besonderheiten des unfallbedingt gewählten Tarifs (fehlende Vorreservierungszeit, ungesicherte Vorfinanzierung, unklare Mietdauer etc.) aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch eine besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 112/09 -, Rn. 5, juris; BGH, Urteil vom 02. Februar 2010 - VI ZR 7/09 -, Rn. 8, 11, juris).

  • BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Gleichwohl muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen, soweit der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt der Qualität in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und er ggf. vom Geschädigten etwaige aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18 -, Rn. 6 und 13 [zu UPE-Aufschlägen], juris; BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19 -, Rn. 8, juris - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist aber der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH, Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19 -, Rn. 10 ff., juris).

  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Ein maßgeblicher Faktor dabei ist das beiderseitige Verschulden der Fahrzeugführer (s. nur BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, Rn. 8, juris).

    Denn ein dahingehender Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden kommt nur in Betracht, wenn keine weiteren Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren vorgenommener Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs - als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16 -, Rn. 11, juris m.w.N.).

  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Der Anscheinsbeweis kann nur durch bewiesene Tatsachen ausgeräumt werden, welche die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als den nach der allgemeinen Erfahrung typischen ergeben können (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 7 U 152/16 -, Rn. 13, juris, m.w.N.).

    - 10 - bevorrechtigten Fahrzeug beim Einordnen gehen zu Lasten des Wartepflichtigen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Oktober 2016 - 7 U 152/16 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 161/13

    Verkehrsunfallhaftung: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs tritt vollständig zurück (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 161/13 -, Rn. 13, juris; Heß, in: Burmann u.a., HdB Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl. 2020, § 7 StVO Rn. 25a m.w.N.; ferner im hiesigen Parallelverfahren Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 09. November 2021 - 1 U 177/20, Umdruck S. 7 unter 4.).
  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    Der Kläger kann allerdings nicht die tatsächlich bezahlten, sondern lediglich die erforderlichen Kosten i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, Rn. 6, juris; BGH, Urteil vom 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

  • KG, 27.06.2018 - 25 U 155/17

    Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Bamberg, 25.08.2020 - 5 U 118/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatz, Verkehrsunfall, Mietwagenkosten,

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2015 - 1 U 135/14

    Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit

  • OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14

    Haftung des Waschanlagenbetreibers für die Beschädigung eines Pkw

  • LG Karlsruhe, 14.05.2010 - 9 S 442/09

    Abstellen auf einen sich aus den Mietwagenkosten nach der Fraunhofer und dem

  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • LG Frankfurt/Main, 27.06.2018 - 20 O 306/16

    Mitverschulden trotz Vorfahrt, "Reparaturbestätigung" des Privatgutachters nicht

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links

  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16

    Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

  • OLG Celle, 03.09.2015 - 5 U 8/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen Bahnübergang bei Rotlicht

  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

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